EU startet neues Verfahren gegen Orban-regierung
Ein neues Gesetz in Ungarn könnte die Meinungsfreiheit und weitere Grundrechte massiv einschränken. Deswegen leitet die Eu-kommission nun ein weiteres Verfahren gegen das Land ein.
Die Eu-kommission leitet ein neues Verfahren gegen Ungarn ein. Dabei geht es nach den Angaben, die die Kommission gestern machte, um ein Gesetz, mit dem die Regierung von Viktor Orban «ausländische Einmischung» verhindern will. In der damit geschaffenen Regierungsbehörde für «Souveränität» sieht Brüssel ein Mittel zur Einschränkung
der Meinungsfreiheit und anderer Grundrechte in Ungarn. Die Regierung in Budapest hat nun zunächst zwei Monate Zeit, um auf die Vorwürfe zu reagieren.
das sieht das neue Gesetz vor
Das Gesetz und die Ende Januar eingesetzte Behörde schränken nach Ansicht der Kommission unter anderem «das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten, die Meinungs- und Informationsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und das Wahlrecht der Eu-bürger» ein, wie es in einer Brüsseler Erklärung heisst. Mit dem im Dezember verabschiedeten Gesetz wurde ein neues «Amt für Souveränitätsschutz» eingerichtet, das eventuelle Bedrohungen Ungarns aus dem Ausland überwachen soll. Das bereits geltende Verbot der Parteienfinanzierung aus dem Ausland wurde damit auf Vereine und andere Organisationen ausgeweitet.
das könnte ungarn drohen
Im äussersten Fall drohen Ungarn eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Zwangsgelder. Wegen verschiedener Grundrechtsverstösse etwa beim Asylrecht sind derzeit rund 20 Milliarden Euro an Eu-hilfen für Ungarn eingefroren. Es ist nicht das erste Mal, dass die für die Einhaltung von Eu-recht zuständige Eukommission gegen das Land wegen Bedenken am Zustand des Rechtsstaats ein Verfahren einleitet. Im Dezember hatte sie allerdings auch zehn Milliarden
Euro an eingefrorenen Geldern für Ungarn freigegeben. Dies mit der Begründung, dass der ungarische Regierungschef Viktor Orban die nötigen Reformen bereits umgesetzt habe.