Durfte Sunrise die Preise erhöhen?
Preiserhöhungen bei laufenden Abos seien unzulässig, sagt «Ombudscom». Stimmt das auch?
Ob Telecomanbieter die Preise laufender Handy-abos erhöhen dürfen, beschäftigte zuletzt ein Schlichtungsverfahren zwischen Sunrise und einem Kunden. Sunrise kündigte im Mai 2023 an, die Preise bestehender Abos per 1. Juli 2023 aufgrund der Teuerung um vier Prozent zu erhöhen. Im Vier-prozentpäckli mit eingeschnürt kam die Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ab 1. Juli erlauben es diese Sunrise künftig, einmal im Jahr den Preis anzupassen, ohne dass Kunden vorzeitig kostenfrei kündigen können. Swisscom und Salt taten dies gleich.
Leser Markus Weinberger will daraufhin sein Abo kündigen, doch Sunrise lässt ihn nicht kostenfrei aus dem Vertrag. Er wendet sich an die Schlichtungsstelle Ombudscom. Diese befindet: Weinberger sei zwar rechtzeitig informiert worden, aber in der Information von 2023 sei kein Hinweis auf ein ausserordentliches Kündigungsrecht angebracht worden. Allerdings seien einseitige Anpassungen bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit ohnehin ungültig: «Das entspricht Grundprinzipien des Rechts.» Hätten also die Preiserhöhungen gar nicht vorgenommen werden dürfen, wie dies auch der Konsumentenschutz proklamiert?
20 Minuten fragte bei Andreas Gautschi, Anwalt bei Beelegal, nach. Dieser widerspricht: «Soweit der Ombudsmann allgemein ausführt, es entspreche Grundprinzipien des Rechts, dass gültig vereinbarte Anpassungsklauseln für Verträge mit Mindestlaufzeit aufgrund ihrer Natur nicht gelten sollen, teile ich diese Ansicht nicht.» Beispielsweise würden Geschäftsraummieten üblicherweise ebenfalls befristet abgeschlossen und die Mietzinse an die Teuerung indexiert, «von einem Grundprinzip kann daher keine Rede sein.»
Sunrise bekräftigt, es sei ausreichend auf die Anpassungsklauseln hingewiesen worden. Auch die Swisscom stellt auf Anfrage klar, sich auch weiterhin Preiserhöhungen gemäss den angepassten AGB vorzubehalten. Ähnlich tönt es bei Salt.