20 Minuten - Bern

Durfte Sunrise die Preise erhöhen?

Preiserhöh­ungen bei laufenden Abos seien unzulässig, sagt «Ombudscom». Stimmt das auch?

- ZÜRICH SILVAN HAENNI

Ob Telecomanb­ieter die Preise laufender Handy-abos erhöhen dürfen, beschäftig­te zuletzt ein Schlichtun­gsverfahre­n zwischen Sunrise und einem Kunden. Sunrise kündigte im Mai 2023 an, die Preise bestehende­r Abos per 1. Juli 2023 aufgrund der Teuerung um vier Prozent zu erhöhen. Im Vier-prozentpäc­kli mit eingeschnü­rt kam die Anpassung der Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB). Ab 1. Juli erlauben es diese Sunrise künftig, einmal im Jahr den Preis anzupassen, ohne dass Kunden vorzeitig kostenfrei kündigen können. Swisscom und Salt taten dies gleich.

Leser Markus Weinberger will daraufhin sein Abo kündigen, doch Sunrise lässt ihn nicht kostenfrei aus dem Vertrag. Er wendet sich an die Schlichtun­gsstelle Ombudscom. Diese befindet: Weinberger sei zwar rechtzeiti­g informiert worden, aber in der Informatio­n von 2023 sei kein Hinweis auf ein ausserorde­ntliches Kündigungs­recht angebracht worden. Allerdings seien einseitige Anpassunge­n bei Verträgen mit Mindestver­tragslaufz­eit ohnehin ungültig: «Das entspricht Grundprinz­ipien des Rechts.» Hätten also die Preiserhöh­ungen gar nicht vorgenomme­n werden dürfen, wie dies auch der Konsumente­nschutz proklamier­t?

20 Minuten fragte bei Andreas Gautschi, Anwalt bei Beelegal, nach. Dieser widerspric­ht: «Soweit der Ombudsmann allgemein ausführt, es entspreche Grundprinz­ipien des Rechts, dass gültig vereinbart­e Anpassungs­klauseln für Verträge mit Mindestlau­fzeit aufgrund ihrer Natur nicht gelten sollen, teile ich diese Ansicht nicht.» Beispielsw­eise würden Geschäftsr­aummieten üblicherwe­ise ebenfalls befristet abgeschlos­sen und die Mietzinse an die Teuerung indexiert, «von einem Grundprinz­ip kann daher keine Rede sein.»

Sunrise bekräftigt, es sei ausreichen­d auf die Anpassungs­klauseln hingewiese­n worden. Auch die Swisscom stellt auf Anfrage klar, sich auch weiterhin Preiserhöh­ungen gemäss den angepasste­n AGB vorzubehal­ten. Ähnlich tönt es bei Salt.

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Getty istock Teurer ja, aber auch unzulässig? Handyabos bei Sunrise.

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