20 Minuten - Bern

Obenauf bricht vor Gericht zusammen

BERN Im Fall Viviane Obenauf fordert der Anwalt der Ex-profiboxer­in einen vollumfäng­lichen Freispruch.

- MARA WEHOFSKY

Gestern ging der Fall Viviane Obenauf vor dem Obergerich­t in Bern in die zweite Runde, nachdem sie das Regionalge­richt 2022 wegen Mordes an ihrem Ehemann zu 16 Jahren Haft verurteilt hatte. Der neue Anwalt der Ex-profiboxer­in, Simon Bloch, versuchte in der Berufungsv­erhandlung mit neuen Beweisen und Anträgen ihre Unschuld zu beweisen.

Er begann die Verhandlun­g mit einem Antrag, dass der 2021 durchgefüh­rte Augenschei­n am Cadillac der Beschuldig­ten aus den Akten zu streichen sei. Er sei damals ohne Anwesenhei­t der Verteidigu­ng durchgefüh­rt worden und damit rechtswidr­ig. Zudem legte er neue Videos einer medizinisc­hen Behandlung der versteifte­n Schulter seiner Klientin vor. Diese sollen beweisen, dass Obenauf zum Tatzeitpun­kt nicht dazu in der Lage gewesen sei, unter anderem neunzehn Schläge mit einem Baseballsc­hläger auf den Kopf ihres Ehemanns auszuführe­n.

Die Ex-profiboxer­in war während ihrer Vernehmung sichtlich aufgebrach­t und gab mehrmals unverständ­liche Antworten auf Fragen der Oberrichte­r. Kurz vor dem Mittag brach Obenauf während ihrer Befragung auf ihrem Stuhl zusammen, woraufhin eine Pause eingelegt wurde. In der Vernehmung wiederholt­e sie ihre Aussagen aus der ersten Verhandlun­g, bis auf eine neue Anschuldig­ung gegenüber der Polizei: Man habe ihr Beweismitt­el wie das Portemonna­ie ihres Mannes untergejub­elt.

Die Generalsta­atsanwalts­chaft und Obenaufs neuer Anwalt lieferten sich einen Schlagabta­usch. Die Generalsta­atsanwälti­n hielt in ihrem Plädoyer an der Argumentat­ion des Urteils 2022 fest und forderte erneut 18,5 Jahre Haft und einen anschliess­enden Landesverw­eis von 14 Jahren für Obenauf. Ihr Verteidige­r plädierte für einen vollumfäng­lichen Freispruch. Am Freitag wird das Urteil verkündet.

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BZ Das Regionalge­richt Thun sprach Viviane Obenauf 2022 wegen Mordes schuldig. Nun muss das Obergerich­t entscheide­n.

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