Datenschützer warnen vor parkierten Teslas
Ein Modus von Tesla filmt die Umgebung. Das ist eigentlich nicht erlaubt, es drohen Strafen.
Wenn du neben einem Tesla stehst oder dein Auto neben einem parkst, gilt Vorsicht. Du wirst wohl gefilmt. Zuletzt sorgte ein Vorfall in Deutschland für Aufregung: Ein Mann, der die Tür eines Teslas beschädigt hatte, bekam Post von der Polizei.
Als Beweismittel dienten die Aufnahmen der Tesla-kameras. Dabei dürfte der sogenannte Wächtermodus zum Einsatz gekommen sein.
Konsumenten- und Datenschützer ärgern sich schon lange darüber: Der Wächtermodus biete Überwachungsmöglichkeiten, die weit in die Privatsphäre hineinreichten, heisst es. Und: Das Auto liesse sich als Spionagewerkzeug nutzen, sagte der Jurist und ehemalige Datenschützer des deutschen Bundeslandes Schleswig-holstein, Thilo Weichert, gegenüber der «Wirtschaftswoche». Der Us-hersteller verstosse schon lange gegen europäische Datenschutzgesetze. Denn auch die Datenübermittlung aus den Fahrzeugen in die USA sei gut dokumentiert.
In der Schweiz ist es Privatpersonen grundsätzlich nicht gestattet, im öffentlichen Raum zu filmen. «Die Kameras von Tesla-fahrern dürfen darum die anderen Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Strassen nicht erfassen», sagt Silvia Böhlen von der Kommunikation des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (Edöb). Problematisch ist die Aufzeichnung immer dann, wenn die Privatoder Geheimsphäre betroffen ist und die Aufnahme ohne Einwilligung geschieht. Dann droht eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Es ist laut Edöb auch nicht die Aufgabe von Privaten, Verstösse gegen das Gesetz zu verfolgen. Es rät darum, den Wächtermodus im öffentlichen Bereich zu deaktivieren.