Pädokrimineller soll sich in der Schweiz Strafe entziehen
Ein Schweizer (86) wurde in Ungarn wegen sexueller Nötigung von Kindern verurteilt und flüchtete in die Schweiz.
Ein Schweizer (86) hat laut ungarischen Medienberichten 2018 seine spätere Partnerin kennen gelernt. In der Zeit, in der das Paar in Ungarn weilte, sollen die zwei minderjährigen Enkelinnen der Frau hin und wieder zu Besuch gekommen sein. Laut der Anklage, die dem Newsportal «hvg360» vorliegt, haben alle zusammen in einem Bett übernachtet. Sei seine Partnerin abwesend gewesen, habe sich der Mann wiederholt nackt ausgezogen und die Minderjährigen unter anderem in sexueller Absicht angefasst.
2021 wurde er in Ungarn festgenommen. Der Schweizer ist jedoch gemäss «hvg360» entlassen und unter
Aufsicht gestellt worden. Im März 2022 sei er in die Schweiz geflohen. Kurze Zeit später seien ein internationaler und einen europäischer Haftbefehl ausgestellt worden. Im Januar wurde der Senior in Ungarn zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Da er Schweizer Staatsbürger ist, liefert ihn die Schweiz offenbar nicht an einen anderen Staat aus. Gemäss Raphael Frei, Informationsbeauftragter des Bundesamts für Justiz, gilt allgemein, dass sich die Schweiz das Recht vorbehalte, die Auslieferung eigener Staatsangehöriger, auch Doppelbürger, abzulehnen.
Rechtsanwalt Thomas Fingerhuth sagt: «Ungarn könnte nun ein Gesuch zur stellvertretenden Strafvollstreckung des Urteils in der Schweiz stellen.» Die Anforderungen dafür, ob ein solches Gesuch erfolgreich ist, sind laut dem Anwalt allerdings sehr streng. «Der Mann ist in der Schweiz höchstwahrscheinlich auf freiem Fuss und wird auch nicht verhaftet werden.»
«Er soll sich nackt ausgezogen und die Minderjährigen in sexueller Absicht angefasst haben.» Aus dem Artikel des Newsportals «hvg360»