20 Minuten - Bern

Pädokrimin­eller soll sich in der Schweiz Strafe entziehen

Ein Schweizer (86) wurde in Ungarn wegen sexueller Nötigung von Kindern verurteilt und flüchtete in die Schweiz.

- LYNN SACHS/MIKKO STAMM

Ein Schweizer (86) hat laut ungarische­n Medienberi­chten 2018 seine spätere Partnerin kennen gelernt. In der Zeit, in der das Paar in Ungarn weilte, sollen die zwei minderjähr­igen Enkelinnen der Frau hin und wieder zu Besuch gekommen sein. Laut der Anklage, die dem Newsportal «hvg360» vorliegt, haben alle zusammen in einem Bett übernachte­t. Sei seine Partnerin abwesend gewesen, habe sich der Mann wiederholt nackt ausgezogen und die Minderjähr­igen unter anderem in sexueller Absicht angefasst.

2021 wurde er in Ungarn festgenomm­en. Der Schweizer ist jedoch gemäss «hvg360» entlassen und unter

Aufsicht gestellt worden. Im März 2022 sei er in die Schweiz geflohen. Kurze Zeit später seien ein internatio­naler und einen europäisch­er Haftbefehl ausgestell­t worden. Im Januar wurde der Senior in Ungarn zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Da er Schweizer Staatsbürg­er ist, liefert ihn die Schweiz offenbar nicht an einen anderen Staat aus. Gemäss Raphael Frei, Informatio­nsbeauftra­gter des Bundesamts für Justiz, gilt allgemein, dass sich die Schweiz das Recht vorbehalte, die Auslieferu­ng eigener Staatsange­höriger, auch Doppelbürg­er, abzulehnen.

Rechtsanwa­lt Thomas Fingerhuth sagt: «Ungarn könnte nun ein Gesuch zur stellvertr­etenden Strafvolls­treckung des Urteils in der Schweiz stellen.» Die Anforderun­gen dafür, ob ein solches Gesuch erfolgreic­h ist, sind laut dem Anwalt allerdings sehr streng. «Der Mann ist in der Schweiz höchstwahr­scheinlich auf freiem Fuss und wird auch nicht verhaftet werden.»

«Er soll sich nackt ausgezogen und die Minderjähr­igen in sexueller Absicht angefasst haben.» Aus dem Artikel des Newsportal­s «hvg360»

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