Darf ich nervige Drängler ausbremsen?
Jemand dicht auffährt und ich keinen Platz machen kann? Ich habe gehört, das Aktivieren des Bremslichts oder der Scheibenwaschanlage sei erlaubt.
Bloss nicht! Es bleibt dir nur, ruhig zu bleiben und den Drängler bald vorbeizulassen. Nur so kannst du die Gefahr entschärfen. Alles andere – Bremsen, Antippen des Bremslichts (der Drängler weiss ja nicht, dass du nicht wirklich bremst) oder der Scheibenwaschanlage – verschärft die Gefahr.
Bremslichturteil
Für solche Gegenwehr kannst du fast so hart bestraft werden wie der Drängler selbst und schnell den Führerausweis verlieren. Zwar gibt es tatsächlich ein «Bremslichturteil», aber das sagt keineswegs «ist erlaubt»: Die Umstände waren zu speziell. In dem konkreten Fall sollte der Bedrängte fürs Antippen des Bremslichts trotz Verfahrenseinstellung fast 500 Franken Gebühren bezahlen.
Bremsen ist tabu
Er zog vors Bundesgericht. Dieses gab ihm recht. Im konkreten Fall von sehr dichtem Auffahren nachts auf der Landstrasse sei die Gefahr durch den Drängler besonders hoch. Zwar sei Bremsen tabu, aber Bremslichtantippen als Gefahrenabwehr nur in diesem konkreten Fall ausnahmsweise angemessen gewesen – mangels Verkehr rundum.
Aber: Es bleibe offen, wie es bei Verkehr gewesen wäre. Übersetzt heisst das: Das Bremslichtantippen ist alles andere als grundsätzlich erlaubt.
Racheaktionen gehen nicht
Dahinter steckt: Die Fehler anderer berechtigen niemals dazu, eigene Fehler zu begehen und damit andere – und vor allem auch Unbeteiligte – zu behindern oder gar zu gefährden. Und erst recht keinen Platz haben Racheaktionen. Was du tun kannst, ist, Anzeige zu erstatten, wobei deren Ausgang eher ungewiss ist. Also am besten gelassen blei
ben, den Drängler vorbeilassen und sich denken: Wer so fährt, kassiert irgendwann eine Strafe dafür.
Frage von Stefan: Was tun, wenn
Die Mobilitätsexperten
Der Newsdesk der Zürcher Kommunikationsagentur Viva mit den beiden langjährigen Mobilitätsexperten Timothy Pfannkuchen und Jürg A. Stettler erarbeitet unter anderem für den Schweizer Autogewerbeverband (AGVS), den Verkehrssicherheitsrat und weitere Kunden aus dem Mobilitätsbereich Beiträge wie Ratgeber und sorgt so für den nötigen Durchblick selbst bei kniffligen Themen.