20 Minuten - Bern

16-jährige Mörder können künftig verwahrt werden

Will künftig Mörder ab 16 verwahren können.

- DANIEL TRÜSSEL

Minderjähr­ige, die mit 16 oder 17 einen Mord begangen haben, sollen künftig zum Schutz der Bevölkerun­g verwahrt werden können – auch über den 25. Geburtstag hinaus. Heute erlöschen diese Massnahmen des Jugendstra­frechts spätestens zu diesem Zeitpunkt, unabhängig von der Straftat.

Werden die jugendlich­en Mörder mit 25 immer noch als gefährlich eingestuft, fehlen gemäss dem Bundesrat derzeit die nötigen Handlungsm­öglichkeit­en, um die Bevölkerun­g zu schützen.

Auslöser für die vom Parlament geforderte Gesetzesän­derung war ein jugendlich­er Mörder aus Aarau. Da er immer noch als gefährlich eingestuft

wurde, nachdem die Jugendstra­fmassnahme­n bereits ausgelaufe­n waren, wurde eine fürsorgeri­sche Unterbring­ung angeordnet. Der Europäisch­e Gerichtsho­f hob diese aber wieder auf, da in der Schweiz keine gesetzlich­e Grundlage dafür existiere.

Fdp-ständerat Andrea Caroni hatte daraufhin eine Motion eingereich­t. Die anschliess­end vom Bundesrat vorgeschla­gene

Gesetzesän­derung wurde vom Ständerat diskussion­slos durchgewin­kt, nun hat auch der Nationalra­t mit 129:61 deutlich dafür gestimmt. «Es geht darum, eine Sicherheit­slücke zu schliessen», so Patricia von Falkenstei­n (FDP). Bundesrat Beat Jans betont: «Die Verwahrung soll nur in den allerschwe­rsten Fällen eine Option sein.»

Eine Forderung der SVP, diese Regelung auf weitere Tatbeständ­e wie Vergewalti­gung, schwere Körperverl­etzung und vorsätzlic­he Tötung auszuweite­n, war chancenlos.

Eine Minderheit um die grüne Nationalrä­tin Florence Brenzikofe­r beantragte erfolglos die Ablehnung. Es sei unangebrac­ht, Massnahmen aus dem Erwachsene­nstrafrech­t «unreflekti­ert» auf das Jugendstra­frecht anzuwenden, sagte sie. «Die Möglichkei­t der Therapierb­arkeit wäre damit nicht mehr gegeben.» Ihr Parteikoll­ege Mahaim Raphaël meinte, dass es «keinen einzigen» Jugendstra­frechtsexp­erten gebe, der die Gesetzesän­derung befürworte.

Patrick Killer, leitender Jugendanwa­lt der Stadt Zürich, kritisiert­e diese bereits vor Monaten. Die Verwahrung sei eine reine Sicherungs­massnahme und somit ein klarer Bruch mit den Prinzipien des heutigen Jugendstra­frechts, sagte er damals zu 20 Minuten.

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Telem1/screenshot Prostituie­rten-mörder Tobi B. (damals 17) konnte nicht länger verwahrt werden.
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20min Andrea Caroni hatte den Vorstoss eingereich­t.

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