16-jährige Mörder können künftig verwahrt werden
Will künftig Mörder ab 16 verwahren können.
Minderjährige, die mit 16 oder 17 einen Mord begangen haben, sollen künftig zum Schutz der Bevölkerung verwahrt werden können – auch über den 25. Geburtstag hinaus. Heute erlöschen diese Massnahmen des Jugendstrafrechts spätestens zu diesem Zeitpunkt, unabhängig von der Straftat.
Werden die jugendlichen Mörder mit 25 immer noch als gefährlich eingestuft, fehlen gemäss dem Bundesrat derzeit die nötigen Handlungsmöglichkeiten, um die Bevölkerung zu schützen.
Auslöser für die vom Parlament geforderte Gesetzesänderung war ein jugendlicher Mörder aus Aarau. Da er immer noch als gefährlich eingestuft
wurde, nachdem die Jugendstrafmassnahmen bereits ausgelaufen waren, wurde eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet. Der Europäische Gerichtshof hob diese aber wieder auf, da in der Schweiz keine gesetzliche Grundlage dafür existiere.
Fdp-ständerat Andrea Caroni hatte daraufhin eine Motion eingereicht. Die anschliessend vom Bundesrat vorgeschlagene
Gesetzesänderung wurde vom Ständerat diskussionslos durchgewinkt, nun hat auch der Nationalrat mit 129:61 deutlich dafür gestimmt. «Es geht darum, eine Sicherheitslücke zu schliessen», so Patricia von Falkenstein (FDP). Bundesrat Beat Jans betont: «Die Verwahrung soll nur in den allerschwersten Fällen eine Option sein.»
Eine Forderung der SVP, diese Regelung auf weitere Tatbestände wie Vergewaltigung, schwere Körperverletzung und vorsätzliche Tötung auszuweiten, war chancenlos.
Eine Minderheit um die grüne Nationalrätin Florence Brenzikofer beantragte erfolglos die Ablehnung. Es sei unangebracht, Massnahmen aus dem Erwachsenenstrafrecht «unreflektiert» auf das Jugendstrafrecht anzuwenden, sagte sie. «Die Möglichkeit der Therapierbarkeit wäre damit nicht mehr gegeben.» Ihr Parteikollege Mahaim Raphaël meinte, dass es «keinen einzigen» Jugendstrafrechtsexperten gebe, der die Gesetzesänderung befürworte.
Patrick Killer, leitender Jugendanwalt der Stadt Zürich, kritisierte diese bereits vor Monaten. Die Verwahrung sei eine reine Sicherungsmassnahme und somit ein klarer Bruch mit den Prinzipien des heutigen Jugendstrafrechts, sagte er damals zu 20 Minuten.