20 Minuten - Bern

Schuss auf flüchtende Diebe: Bauer blitzt vor Bundesgeri­cht ab

Niedermuhl­ern Die Grenzen der Notwehr überschrit­ten: Ein Hanfbauer ist mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgeri­cht gescheiter­t.

- LUCAS orellano

Der Bauer war 2020 vom Berner Obergerich­t zu einer Haftstrafe von 46 Monaten verurteilt worden – wegen Freiheitsb­eraubung, Widerhandl­ungen gegen das Betäubungs­mittelgese­tz, Nötigung und wegen versuchter schwerer Körperverl­etzung. Das hatte er angefochte­n und geltend gemacht, er habe in Notwehr gehandelt.

Das Bundesgeri­cht ist aber der Ansicht, dass dafür eine Person angegriffe­n werden oder unmittelba­r mit einem Angriff rechnen muss. Zudem muss die

Abwehr als verhältnis­mässig erscheinen. Dass die Eindringli­nge das Hausrecht des Bauern verletzt hatten, stelle noch keine Gefahr für Leib und Leben dar. Diese habe beim Angriff mit der Mistgabel noch bestanden, später aber nicht mehr. Der Bauer hatte erst geschossen, als die Diebe bereits geflüchtet waren. «Mit der unvermitte­lten und unkontroll­ierten Schussabga­be auf die nur wenige Meter entfernten Personen überschrit­t der Beschwerde­führer sein Recht auf Notwehr erheblich», so das Gericht.

2016 hatten die Diebe in einer nächtliche­n Aktion versucht, sich an der Hanfplanta­ge des Bauern zu bedienen. Dieser ertappte sie aber und verfolgte sie. Einer der Flüchtende­n stürzte und wurde vom Bauer und von Helfern in den Rübenkelle­r gesperrt. Die Komplizen versuchten daraufhin, ihn zu befreien. Der Bauer lud sein Gewehr mit Schrotmuni­tion. Als er eine Tenne betrat, wo sich die Eindringli­nge befanden, stach ihm einer mit einer Mistgabel in die Hand. Als sie die Waffe bemerkten, ergriffen sie erneut die Flucht. Dabei gab der Bauer einen Schuss ab.

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