Schuss auf flüchtende Diebe: Bauer blitzt vor Bundesgericht ab
Niedermuhlern Die Grenzen der Notwehr überschritten: Ein Hanfbauer ist mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht gescheitert.
Der Bauer war 2020 vom Berner Obergericht zu einer Haftstrafe von 46 Monaten verurteilt worden – wegen Freiheitsberaubung, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Nötigung und wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Das hatte er angefochten und geltend gemacht, er habe in Notwehr gehandelt.
Das Bundesgericht ist aber der Ansicht, dass dafür eine Person angegriffen werden oder unmittelbar mit einem Angriff rechnen muss. Zudem muss die
Abwehr als verhältnismässig erscheinen. Dass die Eindringlinge das Hausrecht des Bauern verletzt hatten, stelle noch keine Gefahr für Leib und Leben dar. Diese habe beim Angriff mit der Mistgabel noch bestanden, später aber nicht mehr. Der Bauer hatte erst geschossen, als die Diebe bereits geflüchtet waren. «Mit der unvermittelten und unkontrollierten Schussabgabe auf die nur wenige Meter entfernten Personen überschritt der Beschwerdeführer sein Recht auf Notwehr erheblich», so das Gericht.
2016 hatten die Diebe in einer nächtlichen Aktion versucht, sich an der Hanfplantage des Bauern zu bedienen. Dieser ertappte sie aber und verfolgte sie. Einer der Flüchtenden stürzte und wurde vom Bauer und von Helfern in den Rübenkeller gesperrt. Die Komplizen versuchten daraufhin, ihn zu befreien. Der Bauer lud sein Gewehr mit Schrotmunition. Als er eine Tenne betrat, wo sich die Eindringlinge befanden, stach ihm einer mit einer Mistgabel in die Hand. Als sie die Waffe bemerkten, ergriffen sie erneut die Flucht. Dabei gab der Bauer einen Schuss ab.