Nein, mit dem E-trotti darfst du nicht überall parkieren
Natürlich dürfen E-trottis eigentlich nicht einfach irgendwo parkiert oder gar ins Grüne gelegt werden. Mit Betonung auf «eigentlich»: Das Gros der Nutzenden parkiert korrekt, aber umso mehr fallen Rücksichtlose auf.
Büssen lohnt sich kaum
Für die Polizei ist Büssen (20 Franken) mangels Kontrollschild arg aufwendig. Aber es tut sich längst viel: Die Städte werden strenger, teilweise werden fehlparkierte Trottis eingesammelt und Umtriebsentschädigungen auferlegt. Die Anbieter brummen Nutzenden teils Gebühren auf. Ein Problem:
Viele kennen kaum die Regeln. Die Regeln: Für E-trottis gelten dieselben Vorschriften wie für Velos.
Mindestens 1,5 Meter Abstand
Gibt es Velo- oder auch spezielle E-trotti-abstellplätze in der Nähe, sind diese zu nutzen. Falls nicht, darf auf dem Trottoir parkiert werden; wie bei Velos ist ein minimal 1,5 Meter breiter Durchgang freizuhalten; Parken darf nie behindern oder gefährden. Fällt jemand drüber und verletzt sich, wirds teuer; zumal, wenn keine Privathaftpflichtversicherung besteht. Wir können leider nur appellieren, mit Augenmass zu parkieren – im Interesse der Nutzenden: Jedes falsch parkierte Miet-e-trotti trägt zum Ruf nach deren Verbot bei. Heikel parkierte E-trottis sollte man Anbietern oder der Polizei melden.
Weitere Regeln
Ein E-trotti darf ab 14 Jahren mit Ausweis M gefahren werden und ab 16 Jahren ohne. Zu zweit nur, wenn das E-trotti dafür zugelassen ist! Es ist auf Velowegen/-streifen und sonst am Strassenrand zu fahren. Trottoirs, Fahrverbotsund Fussgängerzonen sind tabu, falls nicht explizit erlaubt. Auf Kombiflächen ist auf Fussgänger Rücksicht zu nehmen. Helm ist keine Pflicht, aber sehr zu empfehlen.
Frage von Arjeta: Mich nerven die Miete-trottis: Überall stehen sie im Weg und werden an blöden Stellen parkiert. Gibt es wirklich überhaupt keine Vorschriften dafür?
Die Mobilitätsexperten
Der Newsdesk der Zürcher Kommunikationsagentur Viva mit den beiden langjährigen Mobilitätsexperten Timothy Pfannkuchen und Jürg A. Stettler erarbeitet unter anderem für den Schweizer Autogewerbeverband (AGVS), den Verkehrssicherheitsrat und weitere Kunden aus dem Mobilitätsbereich Beiträge wie Ratgeber und sorgt so für den nötigen Durchblick selbst bei kniffligen Themen.