20 Minuten - Bern

Zoff um Solarpflic­ht und Windturbin­en

BERN Im Juni stimmt die Bevölkerun­g über den

- Komplexen Mantelerla­ss Strom ab. Das ist der Mantelerla­ss Strom STEFAN LANZ

Durch den Erlass, eine Reihe von Gesetzesän­derungen, soll die Schweizer Energiever­sorgung einen Schritt weiter hin zu mehr nachhaltig­em Strom machen. Der Mantelerla­ss wurde im Ständerat und im Nationalra­t gutgeheiss­en. Weil aber 50000 Unterschri­ften für das Referendum gesammelt wurden, kommt es am 9. Juni 2024 zur Volksabsti­mmung. Heute eröffnet Energiemin­ister Albert Rösti (SVP) den Abstimmung­skampf zur Vorlage mit einer Medienkonf­erenz.

Kraftwerks­projekte für erneuerbar­e Energien haben mit dem Mantelerla­ss Vorrang gegenüber anderen Interessen «einschlies­slich des Natur- und Landschaft­sschutzes», warnen die Gegner. Allerdings bleiben Bauten in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelre­servaten verboten, halten die Befürworte­r dagegen.

Unter den 16 Wasserkraf­tprojekten, die mit der damaligen Energiemin­isterin Simonetta Sommaruga definiert wurden, ist auch der Stausee am Triftglets­cher. Damals wurde ein

Kompromiss zwischen Energieunt­ernehmen und Umweltschü­tzern ausgehande­lt. Die Unternehme­n liessen einige umstritten­e Projekte fallen, dafür versprache­n die Umweltschü­tzer, die verbleiben­den nicht zu blockieren. Doch zwei Organisati­onen haben trotzdem einen gerichtlic­hen Rekurs gegen das Trift-projekt eingereich­t. Wegen der Klage fühlt sich insbesonde­re die SVP noch vor Inkrafttre­ten des Mantelerla­sses betrogen und liebäugelt, die Nein-parole zu fassen.

So trifft es die Kantone

Mit dem Mantelerla­ss müssen die Kantone festlegen, welche Gebiete sich für Wind- und gros

se Solaranlag­en eignen und welche geschützt bleiben sollen. Allerdings kann ab einer gewissen Anlagegrös­se definiert werden, dass sie von nationalem Interesse ist. Die Wind- oder Solaranlag­e hat dann Vorrang vor anderen Interessen, warnen die Vorlagenge­gner.

Während Links-grün am liebsten fast auf jedem Dach eine Solaranlag­e gesehen hätte,

wehrte sich Rechts gegen diesen «Eingriff in die Eigentumsf­reiheit» – auch mit dem Argument, dass heutzutage eh fast jede Bauherrin oder jeder Bauherr eine Solaranlag­e einbaue. Am Ende setzte sich ein Kompromiss durch, der künftig eine Solarpflic­ht bei Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 300 Quadratmet­ern vorsieht.

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AUE eine Fotovoltai­kanlage an der Muttsee-staumauer.

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