Zoff um Solarpflicht und Windturbinen
BERN Im Juni stimmt die Bevölkerung über den
Durch den Erlass, eine Reihe von Gesetzesänderungen, soll die Schweizer Energieversorgung einen Schritt weiter hin zu mehr nachhaltigem Strom machen. Der Mantelerlass wurde im Ständerat und im Nationalrat gutgeheissen. Weil aber 50000 Unterschriften für das Referendum gesammelt wurden, kommt es am 9. Juni 2024 zur Volksabstimmung. Heute eröffnet Energieminister Albert Rösti (SVP) den Abstimmungskampf zur Vorlage mit einer Medienkonferenz.
Kraftwerksprojekte für erneuerbare Energien haben mit dem Mantelerlass Vorrang gegenüber anderen Interessen «einschliesslich des Natur- und Landschaftsschutzes», warnen die Gegner. Allerdings bleiben Bauten in Biotopen von nationaler Bedeutung und in Wasser- und Zugvogelreservaten verboten, halten die Befürworter dagegen.
Unter den 16 Wasserkraftprojekten, die mit der damaligen Energieministerin Simonetta Sommaruga definiert wurden, ist auch der Stausee am Triftgletscher. Damals wurde ein
Kompromiss zwischen Energieunternehmen und Umweltschützern ausgehandelt. Die Unternehmen liessen einige umstrittene Projekte fallen, dafür versprachen die Umweltschützer, die verbleibenden nicht zu blockieren. Doch zwei Organisationen haben trotzdem einen gerichtlichen Rekurs gegen das Trift-projekt eingereicht. Wegen der Klage fühlt sich insbesondere die SVP noch vor Inkrafttreten des Mantelerlasses betrogen und liebäugelt, die Nein-parole zu fassen.
So trifft es die Kantone
Mit dem Mantelerlass müssen die Kantone festlegen, welche Gebiete sich für Wind- und gros
se Solaranlagen eignen und welche geschützt bleiben sollen. Allerdings kann ab einer gewissen Anlagegrösse definiert werden, dass sie von nationalem Interesse ist. Die Wind- oder Solaranlage hat dann Vorrang vor anderen Interessen, warnen die Vorlagengegner.
Während Links-grün am liebsten fast auf jedem Dach eine Solaranlage gesehen hätte,
wehrte sich Rechts gegen diesen «Eingriff in die Eigentumsfreiheit» – auch mit dem Argument, dass heutzutage eh fast jede Bauherrin oder jeder Bauherr eine Solaranlage einbaue. Am Ende setzte sich ein Kompromiss durch, der künftig eine Solarpflicht bei Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 300 Quadratmetern vorsieht.