Heuschnupfen: Dank Medikamenten klingeln die Kassen von Apotheken
Es ist Heuschnupfensaison. Für viele Menschen bedeutet das tränende Augen, Niesattacken – und Extraausgaben. Vor allem, weil in Apotheken oft nicht auf günstigere Generika verwiesen wird.
Mehrere von 20 Minuten durchgeführte Stichproben in Zürcher Apotheken haben ergeben, dass hierzulande oft Telfastin angeboten wird. 30 Filmtabletten (120 mg) kosten je nach Apotheke rund 30 Franken. Auf das Generikum Fexofenadine Zentiva, das dieselben Inhaltsstoffe hat, wird selten verwiesen. Der Unterschied zu Telfastin Allergo? Es kostet weniger als die Hälfte, nämlich 14.20 Franken für 30 Filmtabletten (120 mg). Und zwar in allen Apotheken. Genaue Verkaufszahlen können nicht geliefert werden, da es sich um rezeptfreie Medikamente handelt. Der Verband der Krankenversicherer Curafutura sagt aber: «Die Generikadurchdringung in der Schweiz liegt – gemessen am Umsatz – bei 15,5 Prozent. Gemessen an der abgerechneten Menge sind es rund 32,4 Prozent. In Deutschland liegt der Generikaanteil bei rund 80 Prozent.»
warum sind die Preisunterschiede so gross?
Das Generikum kostet also überall gleich viel, beim Originalmedikament Telfastin gibt es Preisunterschiede. Der
Grund: «Bei den nicht kassenpflichtigen Medikamenten, wie Telfastin, gibt es keine staatliche Preisfestsetzung. Dort herrscht sowohl für die Hersteller als auch in den Vertriebskanälen der freie Markt», sagt Lucas Schalch, Geschäftsführer des Branchenverbands Intergenerika. Beim Generikum gelte die Regel: Preis, den der Hersteller mit dem BAG ausgehandelt hat, plus ein preisbezogener Zuschlag von 80 Prozent obendrauf. Für das Generikum bezahlen Heuschnupfenbetroffene dennoch weniger und können es erst noch ihrer Krankenkasse angeben.
wer verdient an der Praxis?
Dass die Apotheken trotzdem viel häufiger das teurere Medikament verkaufen, sei ein klassischer Effekt des freien Marktes, sagt Schalch. Der Apotheken-verband Pharmasuisse sagt dazu: «Im rezeptfreien Bereich gibt es keine Preisfestlegung, da es sonst das Kartellrecht verletzen würde.» Das Produkt Telfastin werde häufig von den Patientinnen und Patienten verlangt, da für dieses Präparat Werbung gemacht werde.