Bussenwahnsinn und Kompostkontrolle: Die «dümmsten» Gesetze?
Das «dümmste, unnötigste Gesetz» des Jahres wird wieder erkoren. Die fünf Nominierten.
Alljährlich verleiht die bürgerliche IG Freiheit den «rostigen Paragraphen». Damit wird das «dümmste, unnötigste Gesetz» des Jahres erkoren. Per OnlineVoting wird im Mai entschieden, wer die Auszeichnung erhält.
Verbot von Verkehrsmeldungen
Verkehrsmeldungen im Radio nerven, findet Grünen-nationalrat Michael Töngi. Er will sie per Vorstoss verbieten. Argument: Die linearen, halbstündigen Verkehrsmeldungen seien kein Service public. Bei Töngi nachgefragt, verteidigt er seinen Vorstoss. «Das Ausstrahlen dieser Verkehrsmeldungen jede halbe Stunde ist eine rostige und veraltete Angelegenheit.» Man könne sich via Internet oder
Navi über Staus und Verkehrsmeldungen informieren.
Amtliche Kompostkontrolle
Wer Bioabfälle selbst kompostieren und sich von der Gebührenpflicht befreien will, muss seit 2023 in der Stadt Zürich via Formular eine amtliche Erlaubnis einholen. Danach gibts eine Kompostkontrolle. «Das hat den rostigen Paragraphen nicht verdient», so Stadträtin Simone Brander. «Zugegeben: Zum Jahresbeginn war das Formular zu streng formuliert und einzelne Mitarbeitende gingen zu forsch auf die Kundschaft zu.» Beides habe man rasch korrigiert.
«Bussenwahnsinn» in der Stadt Zürich
Seit September gilt auf einer Teilstrecke der Langstrasse tagsüber ein Fahrverbot. Aufgrund vieler Missachtungen des Fahrverbots wurde ein Radarkasten montiert. Im ersten Monat kam es zu 17310 Bussen in Höhe von 1,7 Millionen Franken. Stadträtin Karin Rykart wollte auf Anfrage keine Stellung zu ihrer Nomination nehmen.
Sexistische Autowerbung
Der Kanton Waadt verbietet sexistische Werbung. Als Toyota mit Model Anja Leuenberger Werbung für seinen neuen Prius machte, intervenierte die zuständige Kommission: Das geschlitzte Kleid und angewinkelte Bein würden einen sexualisierten Eindruck vermitteln. «Sexismus hat keinen Platz mehr auf unseren Strassen», betonte die Kommission auf Anfrage. Die Darstellung dieser Frau habe nichts mit dem verkauften Produkt zu tun.
Der mexikanische Konzern Bimbo QSR will sich in der Schweiz registrieren lassen, das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) verweigerte den Eintrag: Der Ausdruck «Bimbo» werte Menschen mit dunkler Haut
farbe ab und verstosse gegen die guten Sitten. «Wir haben einfach nur unseren Job gemacht. Selbstverständlich kommt es vor, dass Entscheidungen strittig sind», sagt ein Ige-sprecher. «Insofern hat uns die Nominierung ein wenig erstaunt.»