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Gibts kurz vor dem Lehrende mehr Lohn?

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Nach meinem Abschluss Ende Juli kann ich im Lehrbetrie­b bleiben. Nun hat mich meine zukünftige Chefin gefragt, ob ich bereits früher als geplant in ihrer Abteilung anfangen könnte, da sie per sofort eine Stellvertr­etung brauchen. Hätte ich da nicht Anrecht auf einen höheren Lohn als den Lehrlingsl­ohn?

Zuerst einmal: herzliche Gratulatio­n zum neuen Job! Das zeigt, dass du in den letzten drei Jahren tolle Arbeit geleistet hast. Rechtlich gesehen ist die Sachlage klar: Bis Ende Juli gilt der Lehrvertra­g mit dem darin vereinbart­en Lohn, ab dem 1. August der neue Anstellung­svertrag und damit das neue Salär. Der Lehrvertra­g läuft bis zum Ende der vereinbart­en Lehrzeit. Eine Lohnerhöhu­ng wäre deshalb nur mit Wohlwollen des Unternehme­ns möglich.

Selbstvers­tändlich kannst du mit deinen Vorgesetzt­en sprechen und argumentie­ren, dass du neue Aufgaben übernimmst und sie vielleicht schon höhere Anforderun­gen an dich stellen. Das sind gute Gründe für einen höheren Lohn. Versprich dir davon aber nicht zu viel: Ich gehe davon aus, dass du vom Lehrbetrie­b bis Ende Juli weiterhin gut betreut wirst und du von deiner Rolle und deinen Aufgaben als Lernende zu dieser Stellvertr­etung hingeführt wirst. Das wiederum rechtferti­gt den «normalen» Lehrlingsl­ohn.

Ich würde den Fokus vor allem auf den Lohn im neuen Arbeitsver­trag legen. Für aus- gebildete Kaufleute empfehlen wir mindestens 4000 Franken (mal 13). Wer im Lehrbetrie­b bleibt, soll mindestens 4100 Franken erhalten, denn die Einarbeitu­ngszeit fällt weg und du kennst Unternehme­n und Branche ja bereits. Je nach Branche und Region können die bezahlten Löhne auch deutlich höher ausfallen. Unsere gesamtschw­eizerische Lehrabgäng­erumfrage hat einen mittleren Lohn von 4200 Franken ergeben. Viel Erfolg beim Verhandeln!

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Michael Kraft, Verantwort­licher Jugendbera­tung Kaufmännis­cher Verband
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