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Gibts kurz vor dem Lehrende mehr Lohn?
Nach meinem Abschluss Ende Juli kann ich im Lehrbetrieb bleiben. Nun hat mich meine zukünftige Chefin gefragt, ob ich bereits früher als geplant in ihrer Abteilung anfangen könnte, da sie per sofort eine Stellvertretung brauchen. Hätte ich da nicht Anrecht auf einen höheren Lohn als den Lehrlingslohn?
Zuerst einmal: herzliche Gratulation zum neuen Job! Das zeigt, dass du in den letzten drei Jahren tolle Arbeit geleistet hast. Rechtlich gesehen ist die Sachlage klar: Bis Ende Juli gilt der Lehrvertrag mit dem darin vereinbarten Lohn, ab dem 1. August der neue Anstellungsvertrag und damit das neue Salär. Der Lehrvertrag läuft bis zum Ende der vereinbarten Lehrzeit. Eine Lohnerhöhung wäre deshalb nur mit Wohlwollen des Unternehmens möglich.
Selbstverständlich kannst du mit deinen Vorgesetzten sprechen und argumentieren, dass du neue Aufgaben übernimmst und sie vielleicht schon höhere Anforderungen an dich stellen. Das sind gute Gründe für einen höheren Lohn. Versprich dir davon aber nicht zu viel: Ich gehe davon aus, dass du vom Lehrbetrieb bis Ende Juli weiterhin gut betreut wirst und du von deiner Rolle und deinen Aufgaben als Lernende zu dieser Stellvertretung hingeführt wirst. Das wiederum rechtfertigt den «normalen» Lehrlingslohn.
Ich würde den Fokus vor allem auf den Lohn im neuen Arbeitsvertrag legen. Für aus- gebildete Kaufleute empfehlen wir mindestens 4000 Franken (mal 13). Wer im Lehrbetrieb bleibt, soll mindestens 4100 Franken erhalten, denn die Einarbeitungszeit fällt weg und du kennst Unternehmen und Branche ja bereits. Je nach Branche und Region können die bezahlten Löhne auch deutlich höher ausfallen. Unsere gesamtschweizerische Lehrabgängerumfrage hat einen mittleren Lohn von 4200 Franken ergeben. Viel Erfolg beim Verhandeln!