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Als Baby vertauscht – Spital muss zahlen
GRAZ. In Österreich hat eine 26-Jährige die Universitätsklinik Graz verklagt. Sie war als Kind vertauscht worden.
Weil sie als Neugeborenes offenbar im Spital vertauscht worden war, sind der 26-jährigen Doris Grünwald in Österreich 30 000 Euro (gut 32 500 Franken) Schadenersatz zugesprochen worden. Auch den Eltern, die sie grossgezogen haben, sprach das Gericht gestern in Graz 30 000 Euro zu.
Die junge Frau hatte 2014 nach einer Blutuntersuchung festgestellt, dass ihre Blutgruppe nicht derjenigen in ihren Geburtsunterlagen entsprach. DNA-Tests und andere medizinische Untersuchungen ergaben, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern ist. Grünwald reichte daher 2015 eine Zivilklage gegen die Universitätsklinik Graz ein.
Nach der Entdeckung der Verwechslung veröffentlichte die Klinik einen Aufruf an alle Frauen, die zwischen dem 15. Oktober und 20. November 1990 dort entbunden hatten, sich einem DNA-Test zu unterziehen. Nach Schätzungen des Spitals waren damals etwa 200 Mädchen zur Welt gekommen.
Bei den Tests wurde die leibliche Mutter aber nicht gefunden. Das Gericht befand, dass die Verwechslung nur in den ersten Lebensstunden des Säuglings stattgefunden haben könne. Die Uniklinik wies dies zurück. Das Spital argumentierte, dass die Klägerin bei der Geburt weniger als zwei Kilogramm gewogen habe und in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit einem solch niedrigen Gewicht auf der Geburtsstation gewesen sei. Dem Klinikbetreiber bleibt nun noch ein Einspruch gegen das Urteil.