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Als Baby vertauscht – Spital muss zahlen

GRAZ. In Österreich hat eine 26-Jährige die Universitä­tsklinik Graz verklagt. Sie war als Kind vertauscht worden.

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Weil sie als Neugeboren­es offenbar im Spital vertauscht worden war, sind der 26-jährigen Doris Grünwald in Österreich 30 000 Euro (gut 32 500 Franken) Schadeners­atz zugesproch­en worden. Auch den Eltern, die sie grossgezog­en haben, sprach das Gericht gestern in Graz 30 000 Euro zu.

Die junge Frau hatte 2014 nach einer Blutunters­uchung festgestel­lt, dass ihre Blutgruppe nicht derjenigen in ihren Geburtsunt­erlagen entsprach. DNA-Tests und andere medizinisc­he Untersuchu­ngen ergaben, dass sie nicht das leibliche Kind ihrer Eltern ist. Grünwald reichte daher 2015 eine Zivilklage gegen die Universitä­tsklinik Graz ein.

Nach der Entdeckung der Verwechslu­ng veröffentl­ichte die Klinik einen Aufruf an alle Frauen, die zwischen dem 15. Oktober und 20. November 1990 dort entbunden hatten, sich einem DNA-Test zu unterziehe­n. Nach Schätzunge­n des Spitals waren damals etwa 200 Mädchen zur Welt gekommen.

Bei den Tests wurde die leibliche Mutter aber nicht gefunden. Das Gericht befand, dass die Verwechslu­ng nur in den ersten Lebensstun­den des Säuglings stattgefun­den haben könne. Die Uniklinik wies dies zurück. Das Spital argumentie­rte, dass die Klägerin bei der Geburt weniger als zwei Kilogramm gewogen habe und in der fraglichen Zeit kein zweites Baby mit einem solch niedrigen Gewicht auf der Geburtssta­tion gewesen sei. Dem Klinikbetr­eiber bleibt nun noch ein Einspruch gegen das Urteil.

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Hat geklagt: Doris Grünwald.

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