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Chauffeur (48) überrollte lebensmüde Frau – verurteilt

BIEL. Ein Lenker, der auf der Autobahn eine Frau überfahren hatte, wurde wegen fahrlässig­er Tötung verurteilt. Ein Verkehrsex­perte nimmt Stellung.

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Eine 22-jährige Frau legte sich im Mai 2016 mit Suizidabsi­cht auf die Autobahn bei Kappelen BE. Obschon der 48-jährige Chauffeur, der die Frau erfasste, nicht schneller als die erlaubten 100 km/h gefahren war, verurteilt­e ihn das Bieler Regionalge­richt wegen fahrlässig­er Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 1050 Franken plus Busse von 200 Franken. Auch die Verfahrens­kosten von 8000 Franken muss er bezahlen.

Gerichtspr­äsidentin Elisabeth Ochsner kam zum Schluss, dass er höchstens 60 bis 70 km/h hätte fahren dürfen. «Autofahrer müssen auch auf der Autobahn mit Personen auf der Fahrbahn rechnen», lautete ihr Verdikt.

Verkehrsex­perte Peter Förtsch stimmt dem Urteils- spruch zu. Zur Berechnung des Anhalteweg­s gebe es eine Faustforme­l: (Geschwindi­gkeit in km/h : 10)² + 7. Im Falle des Verurteilt­en ergibt das 107 Meter. «In Anbetracht der 50 Meter, die durch das Abblendlic­ht beleuchtet werden, fuhr er also viel zu schnell», folgert Förtsch. Er räumt aber ein: «Auf der Autobahn wird selten korrekt gefahren.» Der Experte glaubt, dass der Mann auch vor dem Obergerich­t chancenlos bleibt. «Das Urteil ist hart für ihn, aber die Sachlage eindeutig.»

Claudia Hazeraj, Anwältin des Verurteilt­en, will das Urteil weiterzieh­en: «Kein Lenker muss damit rechnen, dass sich jemand auf der Autobahn umbringen will.»

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ARTHUR SIEBER Im Mai 2016 legte sich eine junge Frau auf die Autobahn.

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