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Erste Gemeinden wollen Drohnenflüge verbieten
ZÜRICH. Immer mehr Gemeinden weisen Drohnenpiloten in die Schranken. Ist das rechtlich haltbar? Und was bedeutet das für die Händler?
In verschiedenen Gemeinden werden Drohnen die Rotoren gestutzt. So hat beispielsweise Ettingen BL vor kurzem erlassen, dass Drohnen über öffentlichem Grund im Siedlungsgebiet nicht mehr fliegen dürfen. Zuvor hatten schon verschiedene Aargauer Gemeinden eine Bewilligungspflicht für Drohnen eingeführt. Zahlen zu den Einschränkungen in den Gemeinden gibt es laut Drohnenverband SVZD aber keine.
Dürfen Gemeinden Drohnenflüge verbieten? Nicht, wenn es nach dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) geht. Wie Sprecher Urs Holderegger auf Anfrage erklärt, «lässt sich ein solches Verbot einer Gemeinde problemlos anfechten, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt». Ausserdem erachte es das Bazl als problematisch, wenn jede Gemeinde beginne, eigene Regeln für Droh- nen zu schaffen. «Wie und wo könnte man sich als Drohnenpilot informieren, wo das Drohnenfliegen auch über bewohntem Gebiet möglich ist?», bemängelt Holderegger. Rechtsanwalt Martin Steiger äussert sich ähnlich und erklärt, er halte die Einschränkungen für fragwürdig.
Die Händler machen sich keine Sorgen, dass sie die Flugeinschränkungen beim Verkauf zu spüren bekommen könnten. «Wir rechnen mit mindestens einer Verdoppelung des Umsatzes», erklärt Digitec Galaxus. Und auch Brack.ch sieht keinen Grund zur Beunruhigung. Wer selbst eine Drohne besitzt und unsicher ist, wie er sich zu verhalten habe, kann sich sowohl auf der Website des Bazl als auch auf jener des Drohnenverbands informieren. Wie Drohnenverband-Vizepräsident Reto Büttner erklärt, finden sich dort Verhaltensregeln.