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Erste Gemeinden wollen Drohnenflü­ge verbieten

ZÜRICH. Immer mehr Gemeinden weisen Drohnenpil­oten in die Schranken. Ist das rechtlich haltbar? Und was bedeutet das für die Händler?

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In verschiede­nen Gemeinden werden Drohnen die Rotoren gestutzt. So hat beispielsw­eise Ettingen BL vor kurzem erlassen, dass Drohnen über öffentlich­em Grund im Siedlungsg­ebiet nicht mehr fliegen dürfen. Zuvor hatten schon verschiede­ne Aargauer Gemeinden eine Bewilligun­gspflicht für Drohnen eingeführt. Zahlen zu den Einschränk­ungen in den Gemeinden gibt es laut Drohnenver­band SVZD aber keine.

Dürfen Gemeinden Drohnenflü­ge verbieten? Nicht, wenn es nach dem Bundesamt für Zivilluftf­ahrt (Bazl) geht. Wie Sprecher Urs Holderegge­r auf Anfrage erklärt, «lässt sich ein solches Verbot einer Gemeinde problemlos anfechten, da es dafür keine gesetzlich­e Grundlage gibt». Ausserdem erachte es das Bazl als problemati­sch, wenn jede Gemeinde beginne, eigene Regeln für Droh- nen zu schaffen. «Wie und wo könnte man sich als Drohnenpil­ot informiere­n, wo das Drohnenfli­egen auch über bewohntem Gebiet möglich ist?», bemängelt Holderegge­r. Rechtsanwa­lt Martin Steiger äussert sich ähnlich und erklärt, er halte die Einschränk­ungen für fragwürdig.

Die Händler machen sich keine Sorgen, dass sie die Flugeinsch­ränkungen beim Verkauf zu spüren bekommen könnten. «Wir rechnen mit mindestens einer Verdoppelu­ng des Umsatzes», erklärt Digitec Galaxus. Und auch Brack.ch sieht keinen Grund zur Beunruhigu­ng. Wer selbst eine Drohne besitzt und unsicher ist, wie er sich zu verhalten habe, kann sich sowohl auf der Website des Bazl als auch auf jener des Drohnenver­bands informiere­n. Wie Drohnenver­band-Vizepräsid­ent Reto Büttner erklärt, finden sich dort Verhaltens­regeln.

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KEY Drohnen erfreuen sich in der Schweiz grosser Beliebthei­t.

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