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Chefin zahlt den Lohn oft zu spät – darf sie das?
Romis (30) Chefin befindet sich des Öfteren mit der Lohnzahlung in Verzug. Was kann Romi tun?
Liebe Romi Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Arbeitgeber mittels Einschreiben schriftlich zu mahnen und ihm zur Begleichung des Lohnausstandes eine kurze Frist zu setzen. Eine Frist von fünf bis sieben Tagen sollte dafür reichen. Bleibt die Lohnzahlung dennoch aus, kann der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung verweigern, bis er das Geld für die ausstehenden Löhne erhalten hat. Dieser Schritt sollte jedoch vorgängig schriftlich angedroht werden. Weiter hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, gerichtlich gegen seinen Arbeitgeber vorzugehen und ausstehende Löhne durch eine sogenannte Lohnklage beim Gericht am Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebers einzufordern. Ausstehende Löhne können auch auf dem Betreibungsweg geltend gemacht werden. Die Betreibung ist beim Betreibungsamt am Sitz des Unternehmens einzuleiten und kostet in der Regel zwischen 40 und 90 Franken. In Fällen von wiederholter und beharrlicher Weigerung des Arbeitgebers, seiner Zahlungspflicht nachzukommen, verbleibt dem Arbeitnehmer als letzte Möglichkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Damit es nicht so weit kommt, rate ich dir, liebe Romi, das Gespräch mit deiner Chefin zu suchen, um klare Verhältnisse zu schaffen.