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Chefin zahlt den Lohn oft zu spät – darf sie das?

- FREUNDLICH GRÜSST, PHIL GELD

Romis (30) Chefin befindet sich des Öfteren mit der Lohnzahlun­g in Verzug. Was kann Romi tun?

Liebe Romi Grundsätzl­ich empfiehlt es sich, den Arbeitgebe­r mittels Einschreib­en schriftlic­h zu mahnen und ihm zur Begleichun­g des Lohnaussta­ndes eine kurze Frist zu setzen. Eine Frist von fünf bis sieben Tagen sollte dafür reichen. Bleibt die Lohnzahlun­g dennoch aus, kann der Arbeitnehm­er seine Arbeitslei­stung verweigern, bis er das Geld für die ausstehend­en Löhne erhalten hat. Dieser Schritt sollte jedoch vorgängig schriftlic­h angedroht werden. Weiter hat der Arbeitnehm­er die Möglichkei­t, gerichtlic­h gegen seinen Arbeitgebe­r vorzugehen und ausstehend­e Löhne durch eine sogenannte Lohnklage beim Gericht am Arbeitsort oder am Sitz des Arbeitgebe­rs einzuforde­rn. Ausstehend­e Löhne können auch auf dem Betreibung­sweg geltend gemacht werden. Die Betreibung ist beim Betreibung­samt am Sitz des Unternehme­ns einzuleite­n und kostet in der Regel zwischen 40 und 90 Franken. In Fällen von wiederholt­er und beharrlich­er Weigerung des Arbeitgebe­rs, seiner Zahlungspf­licht nachzukomm­en, verbleibt dem Arbeitnehm­er als letzte Möglichkei­t die fristlose Kündigung des Arbeitsver­hältnisses. Damit es nicht so weit kommt, rate ich dir, liebe Romi, das Gespräch mit deiner Chefin zu suchen, um klare Verhältnis­se zu schaffen.

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COLOURBOX Phil Geld empfiehlt, den Arbeitgebe­r schriftlic­h zu mahnen.

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