20 Minuten - Deutschschweiz uberregional
Was passiert mit IS-Kämpfer Aziz B. bei einer Rückkehr?
BERN. Jihadist Aziz B. (25) will zurück in die Schweiz. Künftig sollen IS-Mitglieder härter bestraft werden.
Sein Kampfname ist Abu Wael al-Swissri: 2015 verliess Aziz B.* (25) Lausanne und schloss sich der Terrormiliz IS an. Der Schweiz-Bosnier wurde an Waffen ausgebildet und gehörte laut IS-Dokumenten dem berüchtigten Bataillon Tariq ibn Ziad an.
Jetzt ist er in Syrien in kurdischer Gefangenschaft. Dort äusserte er den Wunsch, in die Schweiz zurückzukehren – selbst wenn er für zehn Jahre hinter Gitter müsse (20 Minuten berichtete). B. ist kein Einzelfall: Laut dem Bund sind bislang zwischen 13 und 16 JihadReisende zurückgekehrt.
In der Schweiz müsste Aziz B. mit einer Strafverfolgung rechnen. In der Regel drohen bis zu fünf Jahre Haft – wegen der Beteiligung an einer Terrororganisation. Die Maximalstrafe hängt aber davon ab, was Aziz B. zur Last gelegt werden könnte. Auf eine vorsätzliche Tötung etwa stehen bis zu 20 Jahre Haft. Er selbst bestreitet, sich an Kampfhandlungen beteiligt zu haben.
Im internationalen Vergleich kommen ISMitglieder hierzulande gut weg: In den USA etwa muss ein Jihad-Reisender bis zu 20 Jahre hinter Gitter. Der Bundesrat will das Gesetz darum verschärfen. Eine Beteiligung an einer Terrororganisation soll mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, als Untergrenze sieht er eine Geldstrafe vor. Geplant ist auch die verdeckte Registrierung von Jihadisten in der SchengenDatenbank. So könnten die Behörden die Reisewege verdächtiger Personen nachvollziehen. Beat Villiger, Vizepräsident der Polizeidirektorenkonferenz, geht der Vorschlag des Bundesrates zu wenig weit: Dieser würde es den Richtern erlauben, IS-Rückkehrer bloss mit einer Geldstrafe zu belegen. Dagegen will Villiger die Untergrenze bei einem Jahr Haft ansetzen.