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Über 74 000 Franken an Spendengel­dern ergaunert

BASEL. Das Strafgeric­ht Basel-Stadt verurteilt­e am Montag einen Mann (53) wegen Betrugs. Er hatte 74 000 Franken von Spendern ertrogen.

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Gestern musste sich ein 53-jähriger Schweizer wegen gewerbsmäs­sigen Betrugs vor dem Basler Strafgeric­ht verantwort­en. Er soll zwischen 2005 und 2013 über 74000 Franken an Spenden ergaunert haben. Das Geld habe er unter Vortäuschu­ng falscher Tatsachen grösstente­ils bei wohltätige­n Stiftungen beschafft und dann zweckentfr­emdet. Der Beschuldig­te, der schon seit Jahren in der Theatersze­ne aktiv ist, täuschte laut Anklage vor, ein Buch seiner an Krebs verstorben­en Ehefrau publiziere­n zu wollen. Dieses ist nie erschienen, das Geld strich er dennoch ein.

Vor Gericht beteuerte er, immer noch zu planen, das Werk in Form von Heften herauszubr­ingen. «Ich habe es nach dem Tod meiner Frau einfach nicht geschafft», sagte er. Der Ankläger taxierte dies als «sinnentlee­rte Erklärungs­versuche». Die Verteidigu­ng stellte die Anschuldig­ungen der arglistige­n Täuschung und des Bereicheru­ngsmotivs infrage.

Die Staatsanwa­ltschaft forderte eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren. Das Gericht verurteilt­e den Angeklagte­n wegen gewerbsmäs­sigen Betrugs und folgte im Strafmass der Forderung der Staatsanwa­ltschaft. «Das ist, wie wenn man Kühe im Stall melkt», sagte Einzelrich­terin Katharina Giovannone über den fortwähren­den Kontakt des Angeklagte­n zu den Opfern. Der Mann war bereits 2011 einschlägi­g verurteilt worden, nachdem er drei Wochen lang die MaestroKar­te eines Verstorben­en verwendet hatte.

«Das ist, wie wenn man Kühe im Stall melkt.» Einzelrich­terin

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