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Über 74 000 Franken an Spendengeldern ergaunert
BASEL. Das Strafgericht Basel-Stadt verurteilte am Montag einen Mann (53) wegen Betrugs. Er hatte 74 000 Franken von Spendern ertrogen.
Gestern musste sich ein 53-jähriger Schweizer wegen gewerbsmässigen Betrugs vor dem Basler Strafgericht verantworten. Er soll zwischen 2005 und 2013 über 74000 Franken an Spenden ergaunert haben. Das Geld habe er unter Vortäuschung falscher Tatsachen grösstenteils bei wohltätigen Stiftungen beschafft und dann zweckentfremdet. Der Beschuldigte, der schon seit Jahren in der Theaterszene aktiv ist, täuschte laut Anklage vor, ein Buch seiner an Krebs verstorbenen Ehefrau publizieren zu wollen. Dieses ist nie erschienen, das Geld strich er dennoch ein.
Vor Gericht beteuerte er, immer noch zu planen, das Werk in Form von Heften herauszubringen. «Ich habe es nach dem Tod meiner Frau einfach nicht geschafft», sagte er. Der Ankläger taxierte dies als «sinnentleerte Erklärungsversuche». Die Verteidigung stellte die Anschuldigungen der arglistigen Täuschung und des Bereicherungsmotivs infrage.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Haftstrafe von zwölf Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmässigen Betrugs und folgte im Strafmass der Forderung der Staatsanwaltschaft. «Das ist, wie wenn man Kühe im Stall melkt», sagte Einzelrichterin Katharina Giovannone über den fortwährenden Kontakt des Angeklagten zu den Opfern. Der Mann war bereits 2011 einschlägig verurteilt worden, nachdem er drei Wochen lang die MaestroKarte eines Verstorbenen verwendet hatte.
«Das ist, wie wenn man Kühe im Stall melkt.» Einzelrichterin