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Das musst du zu #juuling wissen
ZÜRICH. US-Teenager feiern Juul wie keine andere E-Zigarette zuvor. Experten warnen vor dem Trend, der auch zu uns schwappen könnte.
Was ist die Juul und was unterscheidet sie von anderen E-Zigaretten?
Die Juul sieht aus wie ein längerer USBStick und besteht aus einer Batterie, einem eingebauten Apparat zum Erhitzen und einem Slot für die Pods, wie die Kartuschen vom Hersteller genannt werden. Diese gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Anders als die meisten E-Zigaretten enthalten die Pods Nikotinsalz anstelle von Nikotinflüssigkeit. Das Salz lässt den Nikotinpegel im Blut ähnlich schnell ansteigen wie klassische Zigaretten. In den USA enthält ein Pod so viel Nikotin wie ein Päckchen Zigaretten.
Wird die Juul hier genauso viel Nikotin enthalten, falls sie in die Schweiz kommt?
ist laut Experten nicht auszugehen. Grund dafür sind die deutlich strengeren EU-Regeln punkto Nikotingehalt. Wie hoch dieser in der Schweiz ausfallen könnte, zeigt ein Blick auf Grossbritannien, wo die Juul seit einigen Wochen auf dem Markt ist. Dort sind gemäss EU-Direktive 20 Milligramm Nikotin je Milliliter erlaubt – die US-Variante ist mehr als doppelt so stark.
In den USA hat die Firma mehrere Klagen am Hals. Was wird kritisiert?
Obwohl die Juul laut Hersteller nur für volljährige Raucher gedacht ist, die ihr Laster aufgeben wollen, erfreut sie sich besonders bei Teenagern grosser Beliebtheit. Hinzu kommt ein beträchtliches Suchtpotenzial: «Das Nikotin der Juul kann das Gehirn eines Jugendlichen neu verkabeln – eine jahrelange Sucht ist die Folge», warnt Scott Gottlieb von der US-Lebensmittelbehörde.
Wie realistisch ist es, dass die E-Zigarette von Juul in die Schweiz kommt?
Das Unternehmen gibt keine Details zu seinen Expansionsplänen bekannt. Für Sucht Schweiz und die Lungenliga käme ein Markteintritt nicht unerwartet. Daniel Dauwalder vom Bundesamt für Gesundheit BAG sagt: «Wenn das Produkt attraktiv ist, wird es wahrDavon scheinlich in der Schweiz schnell entsprechende Importeure geben.» Dank dem Cassis-de-Dijon-Prinzip kann die E-Zigarette importiert werden, solange sie alle EU-Normen erfüllt.