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«Man wird sich hüten, ihn wieder freizulass­en»

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AARAU. Der forensisch­e Psychiater Ralph Aschwanden geht davon aus, dass die Verwahrung von Thomas N. auch vor Obergerich­t Bestand hat.

Herr Aschwanden, der Vierfachmö­rder von Rupperswil geht gegen seine Verwahrung vor. Warum akzeptiert er das Urteil nicht?

Schon im Prozess äusserte Thomas N. die abwegige Vorstellun­g, wieder Teil der Gesellscha­ft zu werden. Offenbar sieht er sich nicht als rückfallge­fährdet oder glaubt, dass einfach jeder wieder freikommt, der willig an Psychother­apie teilnimmt. Ein Weiterzug jedenfalls spricht gegen ein aktuelles Problemver­ständnis. Besonders empathielo­se, psychopath­ische Täter reizen juristisch­e Mittel maximal aus.

In einem Rechtsstaa­t ist es normal, dass man ein Urteil anfechten kann.

Er hat das Recht, in Berufung zu gehen – und es schadet auch nicht, wenn sich mehrere Instanzen mit dem Fall befassen müssen.

Warum?

Unsere Justiz ist es sich nicht gewohnt, mit solch schweren Tätern umzugehen, weil das Strafrecht stark auf Reintegrat­ion ausgelegt ist. Auch wenn es öffentlich kaum jemand zu sagen wagt: Wohl jeder Jurist und forensisch­e Psychiater erschauder­t, wenn man bei so einem Täter das Wort «Reintegrat­ion» in den Mund nimmt. Dass nun etwa eine Verlängeru­ng der minimalen Dauer der lebensläng­lichen Freiheitss­trafe vorgeschla­gen wird, zeigt die Wirkung solcher öffentlich­er Prozesse.

Wie schätzen Sie die Chance ein, dass Thomas N. vor Obergerich­t gewinnt?

Ich rechne nicht damit, dass die ordentlich­e Verwahrung aufgehoben wird. Die Wahrschein­lichkeit, dass er irgendwann entlassen wird, ist relativ klein. Man wird sich hüten, ihn freizulass­en, denn niemand wird je mit genügender Sicherheit sagen können, was sich hinter seiner

Fassade wirklich verbirgt und dass er nie wieder solche Taten begehen wird.

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