20 Minuten - Deutschschweiz uberregional
Diese Website soll vor der Kesb schützen
ST. GALLEN. Bei Urteilsunfähigkeit entscheidet die Kesb. FDP-Nationalrat Marcel Dobler will das verhindern.
Wer für urteilsunfähig gehalten wird, erhält Besuch von der Kinderund Erwachsenenschutz- behörde (Kesb). Sie entscheidet, wer in Zukunft Entscheidungen, etwa im finanziellen Bereich oder die eigenen Kinder betreffend, fällt. Um die Behördenabhängigkeit zu vermeiden, lanciert Dobler einen E-Vorsorgeauftrag. «Als verheirateter Familienvater will ich mich absichern», sagt er. Denn: «Die Kesb trifft auch nicht ideale Entscheidungen.» Der Online-Konfigurator soll jedem einfach zum persönlichen Vorsorgeauftrag verhelfen. «Kein Gesetz muss angepasst werden, es werden Steuern gespart und der Kesb wird die Arbeit erleichtert», so Dobler. Die für den Kanton St. Gallen ausgelegte Website E-vorsorgeauftrag.ch könne leicht auch für andere Kantone umgesetzt werden.
Auch Pirmin Schwander (SVP), Initiant der Kesb-Initiative, will jede Einmischung der Kesb verhindern. Eine Lösung sei der E-Vorsorgeauftrag aber nicht. «Die Kesb ist immer noch verpflichtet, den Vertrag zu prüfen.» Eine vorsorgebeauftragte Person könne somit von der Kesb immer noch für nicht fähig erklärt werden. Bei einem Vorsorgeauftrag dürfe die Kesb nichts mehr zu sagen haben. Dazu müsse das Gesetz geändert werden – mit seiner Initiative.
Die Kesb St. Gallen äusserte sich gegenüber 20 Minuten gestern nicht zu dem Thema. Eine aktuelle Studie der Hochschule Luzern widerlegt jedoch den Vorwurf, die Kesb entscheide ohne die Angehörigen. 90 Prozent der befragten Mitarbeiter sagten aus, sie würden bei einer Fremdplatzierung eines Kindes die Familie miteinbeziehen.