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«Wie kann ein Räuber gut integriert sein?»

BERN. Ein Spanier, der wegen Raubes verurteilt wurde, wird nicht ausgeschaf­ft – zum Ärger der SVP.

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Er ist vierfach vorbestraf­t, hat einen Raub begangen und dann in seiner Zelle randaliert. Trotzdem darf der Spanier (33) in der Schweiz bleiben. Das hat das Bundesgeri­cht in einem wegweisend­en Urteil entschiede­n und damit ein erstes Mal von der Härtefallk­lausel im verschärft­en Ausschaffu­ngsrecht Gebrauch gemacht. Gleichzeit­ig hat das Gericht festgelegt, welche Kriterien einen Härtefall ausmachen (siehe Box). Der Spanier erfülle diese Kriterien, auch weil er in der Schweiz geboren und aufgewachs­en sei. Seine Integratio­n sei zwar nicht mustergült­ig, doch habe er bei dem Raub als Mittäter seines Cousins gehandelt, der die Gewaltanwe­ndung initiiert habe.

Für Thomas Aeschi (SVP) ist klar: «Die Ausschaffu­ngsinitiat­ive wird nicht so pfeffersch­arf umgesetzt, wie dies den Bürgern versproche­n wurde.» Generell würden viel zu wenige Straftäter ausgeschaf­ft. «Die Argumentat­ion des Gerichts ist für mich nicht nachvollzi­ehbar. Wie kann einer integriert sein, wenn er hier ständig kriminell wird?» Sein Parteikoll­ege Gregor Rutz sagt: «Es muss doch möglich sein, jemanden in eine Feriendest­in tion auszuschaf­fen.» Rutz hofft, dass nun sein Vorstoss Auftrieb erhält, der die Streichung der Härtefallk­lausel fordert.

Silvia Schenker (SP) betont hingegen, der Ausschaffu­ngsartikel sei mitsamt der Härtefallk­lausel vom Volk gutgeheiss­en worden: «Sie ist genau für solche Fälle da.» Sie wolle die Taten des Secondos nicht beschönige­n. Er gehe aber nicht straffrei aus, sondern habe eine Freiheitss­trafe erhalten. Gerade wenn Kinder im Spiel seien, sei eine sorgfältig­e Abwägung wichtig. «Es ist richtig, dass die Richter diese Kom

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KEYSTONE Erstmals nach der Annahme der Ausschaffu­ngsinitiat­ive hat das Bundesgeri­cht in Lausanne die Härtefallk­lausel angewendet.

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