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«Wie kann ein Räuber gut integriert sein?»
BERN. Ein Spanier, der wegen Raubes verurteilt wurde, wird nicht ausgeschafft – zum Ärger der SVP.
Er ist vierfach vorbestraft, hat einen Raub begangen und dann in seiner Zelle randaliert. Trotzdem darf der Spanier (33) in der Schweiz bleiben. Das hat das Bundesgericht in einem wegweisenden Urteil entschieden und damit ein erstes Mal von der Härtefallklausel im verschärften Ausschaffungsrecht Gebrauch gemacht. Gleichzeitig hat das Gericht festgelegt, welche Kriterien einen Härtefall ausmachen (siehe Box). Der Spanier erfülle diese Kriterien, auch weil er in der Schweiz geboren und aufgewachsen sei. Seine Integration sei zwar nicht mustergültig, doch habe er bei dem Raub als Mittäter seines Cousins gehandelt, der die Gewaltanwendung initiiert habe.
Für Thomas Aeschi (SVP) ist klar: «Die Ausschaffungsinitiative wird nicht so pfefferscharf umgesetzt, wie dies den Bürgern versprochen wurde.» Generell würden viel zu wenige Straftäter ausgeschafft. «Die Argumentation des Gerichts ist für mich nicht nachvollziehbar. Wie kann einer integriert sein, wenn er hier ständig kriminell wird?» Sein Parteikollege Gregor Rutz sagt: «Es muss doch möglich sein, jemanden in eine Feriendestin tion auszuschaffen.» Rutz hofft, dass nun sein Vorstoss Auftrieb erhält, der die Streichung der Härtefallklausel fordert.
Silvia Schenker (SP) betont hingegen, der Ausschaffungsartikel sei mitsamt der Härtefallklausel vom Volk gutgeheissen worden: «Sie ist genau für solche Fälle da.» Sie wolle die Taten des Secondos nicht beschönigen. Er gehe aber nicht straffrei aus, sondern habe eine Freiheitsstrafe erhalten. Gerade wenn Kinder im Spiel seien, sei eine sorgfältige Abwägung wichtig. «Es ist richtig, dass die Richter diese Kom
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