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«Sie biss ihm aus Wut und Frust in den Penis»

BASEL. Penisbiss und Vergewalti­gungsvorwu­rf: Vor dem Strafgeric­ht kam es gestern zu einem ungewöhnli­chen Prozess.

- *Name der Redaktion bekannt

Die Chinesin Y. Y.* (36) soll dem Schweizer Geschäftsm­ann M. K.* (60) in den Penis gebissen haben, nachdem er sie vergewalti­gt und zum Oralsex gezwungen hatte. Noch vor dem Aus der Beziehung soll K. laut Y. gewalttäti­g geworden sein. Er bestreitet das. Im Februar 2016 eskalierte die Situation: K. forderte von Y. Befriedigu­ng, solange sie bei ihm wohne, wie der Anklagesch­rift zu entnehmen ist. Als er sie am nächsten Morgen auch noch zum Oralverkeh­r habe zwingen wollen, soll sie zugebissen haben.

Der Biss ins Glied ist unbe stritten. Entspreche­nde Verletzung­en belegen dies. Für die Vergewalti­gung hingegen gibt es keine objektiven Beweise. Ob es tatsächlic­h zu dieser kam, wird das Gericht anhand der Glaubwürdi­gkeit der Aussagen der Betroffene­n entscheide­n müssen.

Laut K.s Anwalt soll Y. Angst gehabt haben, ihre Aufenthalt­sbewilligu­ng zu verlieren, sollte sie ihn nicht heiraten können. «Sie wollte die Trennung nicht akzeptiere­n und biss aus Wut und Frust», sagte er. Die Vergewalti­gung soll Y. schliessli­ch hinzugedic­htet haben, um den Biss zu rechtferti­gen.

Sowohl die Staatsanwä­ltin als auch die Anwältin von Y. waren sich einig, dass die Verteidigu­ng versucht habe, die Frau – und mit ihr ihre Aussagen – in ein schlechtes Licht zu rücken. Laut einem Zeugen war sie als Sexarbeite­rin tätig.

Die Staatsanwä­ltin fordert eine Verurteilu­ng von K. wegen Vergewalti­gung und eine bedingte Freiheitss­trafe von zwei Jahren. Der Biss sei in Notwehr erfolgt, weshalb die Parteien keine Strafforde­rungen gegen die Frau stellten. Die Verteidigu­ng von K. fordert einen Freispruch. Das Urteil ist für heute, 16 Uhr, angesetzt.

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AJ Das Strafgeric­ht Basel-Stadt.

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