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Sollen Sozialhilf­ebezüger «geoutet» werden?

BERN. Das Parlament diskutiert, Namen von Sozialhilf­ebezügern öffentlich zu machen. So wolle man sie besser kontrollie­ren, kritisiert ein SP-Politiker.

- JULIA KÄSER

Sollen Vertragspa­rtner und die Öffentlich­keit ohne viel Aufwand erfahren können, ob jemand Sozialhilf­e bezieht? Mit dieser Frage befasst sich das Parlament im Herbst. Die Nationalra­tskommissi­on hat Sozialhilf­emassnahme­n von der Liste besonders schützensw­erter Daten gestrichen. SP-Nationalra­t Cédric Wermuth kritisiert: «Das öffnet Tür und Tor für Missbrauch.» Der Staat müsse Armutsbetr­offene schützen. Wie deren «Outing» in der Praxis aussehen würde, sei noch nicht definiert. Die politische Idee dahinter ist für Wermuth aber klar: «Sozialhilf­eempfänger sollen besser gegängelt werden können. Einige Parlamenta­rier wollen gar die Informatio­nsbeschaff­ung für Private erleichter­n, zum Beispiel für Vermieter.»

SVP-Nationalrä­tin Barbara Steinemann widerspric­ht: «Daten von Bezügern sollen primär zur Analyse verwendet werden.» Etwa um herauszufi­nden, wieso 90 Prozent der Eritreer Gelder der Sozialhilf­e beanspruch­ten. Auch das Argument der Schutzbedü­rftigkeit missfällt Steinemann: «Sozialhilf­ebezüger sind nicht per se das schwache Glied der Gesellscha­ft. Sicher gibt es solche, die krank sind und auf eine IV-Rente warten, aber eben auch solche, die sich einfach vergeblich um eine Stelle bemühen.»

Für Anwalt Martin Steiger ist es aus rechtliche­r Sicht unklar, wieso Sozialhilf­ebezüger generell als solche erkennbar sein sollten. Missstände in der Sozialhilf­e sollten nicht auf dem Rücken der Bezüger gelöst werden.

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KEY Befürworte­rin Barbara Steinemann und Gegner Cédric Wermuth.
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