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Mann versteckt Kleider von Frau in Sauna – verurteilt
ZÜRICH. Ein Saunabesuch, der als romantisches Doppeldate gedacht war, endete vor Gericht. Ein Mann muss nun tief in die Tasche greifen.
Das Zürcher Obergericht musste sich kürzlich mit einem aussergewöhnlichen Fall beschäftigen: Eine Frau hat einen Mann angezeigt, weil er ihre Kleider während eines Saunabesuchs in Zürich versteckt hatte. Dabei hatte alles mit dem Plan begonnen, ein Doppeldate in der Sauna auszurichten – der Beschuldigte kam mit seiner Freundin und einem Kollegen, der mit der Halbschwester der Freundin hätte verkuppelt werden sollen. Das romantische Vorhaben endete in einem Fiasko, als die Halbschwester und der Kollege des Beschuldigten hätten gehen wollen. Wie aus dem schriftlichen Urteil des Obergerichts hervorgeht, soll der Beschuldigte die Kleider der Frau versteckt haben, damit sie und sein Kollege die Sauna nicht verlassen konnten, denn er und seine Freundin hätten bleiben wollen. Zudem war die Verkupplungsmission noch im Gange. Mit nichts an ausser einem Badetuch und einem Bikiniunterteil habe die Frau ihre Kleider etwa zwei Stunden gesucht. Es war der 3. Dezember 2016 und draussen kalt.
Mehrfach habe die Frau nach ihren Kleidern gefragt. Der Beschuldigte antwortete nicht und amüsierte sich. Die Frau habe schliesslich von jemandem Kleider ausgeliehen und sei danach mit ihrem Kollegen essen gegangen.
Das Bezirksgericht verurteilte den Mann, der die Kleider versteckt hatte, wegen Sachentziehung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 160 Franken. Dieses Urteil bestätigt das Obergericht. «Der Beschuldigte hat den Bogen klar überspannt», heisst es. Er habe keine Anstalten gemacht, die Geschädigte von ihrer Suche zu erlösen.