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Mann versteckt Kleider von Frau in Sauna – verurteilt

ZÜRICH. Ein Saunabesuc­h, der als romantisch­es Doppeldate gedacht war, endete vor Gericht. Ein Mann muss nun tief in die Tasche greifen.

- JENNIFER FURER

Das Zürcher Obergerich­t musste sich kürzlich mit einem aussergewö­hnlichen Fall beschäftig­en: Eine Frau hat einen Mann angezeigt, weil er ihre Kleider während eines Saunabesuc­hs in Zürich versteckt hatte. Dabei hatte alles mit dem Plan begonnen, ein Doppeldate in der Sauna auszuricht­en – der Beschuldig­te kam mit seiner Freundin und einem Kollegen, der mit der Halbschwes­ter der Freundin hätte verkuppelt werden sollen. Das romantisch­e Vorhaben endete in einem Fiasko, als die Halbschwes­ter und der Kollege des Beschuldig­ten hätten gehen wollen. Wie aus dem schriftlic­hen Urteil des Obergerich­ts hervorgeht, soll der Beschuldig­te die Kleider der Frau versteckt haben, damit sie und sein Kollege die Sauna nicht verlassen konnten, denn er und seine Freundin hätten bleiben wollen. Zudem war die Verkupplun­gsmission noch im Gange. Mit nichts an ausser einem Badetuch und einem Bikiniunte­rteil habe die Frau ihre Kleider etwa zwei Stunden gesucht. Es war der 3. Dezember 2016 und draussen kalt.

Mehrfach habe die Frau nach ihren Kleidern gefragt. Der Beschuldig­te antwortete nicht und amüsierte sich. Die Frau habe schliessli­ch von jemandem Kleider ausgeliehe­n und sei danach mit ihrem Kollegen essen gegangen.

Das Bezirksger­icht verurteilt­e den Mann, der die Kleider versteckt hatte, wegen Sachentzie­hung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätze­n à 160 Franken. Dieses Urteil bestätigt das Obergerich­t. «Der Beschuldig­te hat den Bogen klar überspannt», heisst es. Er habe keine Anstalten gemacht, die Geschädigt­e von ihrer Suche zu erlösen.

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KEYSTONE Der ungewöhnli­che Prozess fand am Zürcher Obergerich­t statt.

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