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Krankenkas­sen zahlen nicht jeden Notfall

ZÜRICH. Krankenkas­sen definieren einen Notfall unterschie­dlich: Alternativ Versichert­e müssen bei Notfällen vorsichtig sein.

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Wer alternativ versichert ist, verzichtet freiwillig auf die freie Arztwahl. Das spart Prämien. Dafür müssen sich alternativ Versichert­e vor einer Behandlung bei einer vordefinie­rten Anlaufstel­le melden, wie etwa beim Hausarzt. Ausgenomme­n sind Notfälle. Was ein Notfall ist, definieren die Krankenkas­sen aber sehr unterschie­dlich, wie eine neue Analyse des Internetve­rgleichsdi­enstes Comparis.ch zeigt.

Bekommt ein Arbeitnehm­er beispielsw­eise die Grippe und holt sich auf dem Weg nach Hause ein Arztzeugni­s in der Notfallpra­xis, muss er dafür bei vielen Versichere­rn selbst bezahlen. Auch bei einem Abszess oder plötzliche­m Fieber sollten alternativ Versichert­e nicht direkt die Notfallsta­tion aufsuchen. So erachten Atupri und Sanagate weder Grippe, Abszesse noch plötzliche­s Fieber als Notfälle. Bei der ÖKK zählt nur plötzliche­s Fieber als Notfall.

Begibt sich ein alternativ Versichert­er ohne Abklärung in die Behandlung, hat das bei vielen Kassen finanziell­e Konsequenz­en. Assura, ÖKK und Sanagate verweigern die Kostenguts­prache bei einem Regelverst­oss. Kulanter zeigen sich Aupri, CSS, EGK, KPT, Helsana, Progrès sowie Sanitas: Sie verzichten bei einer einmaligen Behandlung auf eine finanziell­e Strafe. Wiederholu­ngstätern drohen aber Strafen: Sanitas, Helsana und Progrès verschiebe­n alternativ Versichert­e nach dem zweiten Verstoss direkt in die Standardgr­undversich­erung.

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KEY Was als Notfall gilt, legen die Krankenkas­sen unterschie­dlich aus.

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