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Krankenkassen zahlen nicht jeden Notfall
ZÜRICH. Krankenkassen definieren einen Notfall unterschiedlich: Alternativ Versicherte müssen bei Notfällen vorsichtig sein.
Wer alternativ versichert ist, verzichtet freiwillig auf die freie Arztwahl. Das spart Prämien. Dafür müssen sich alternativ Versicherte vor einer Behandlung bei einer vordefinierten Anlaufstelle melden, wie etwa beim Hausarzt. Ausgenommen sind Notfälle. Was ein Notfall ist, definieren die Krankenkassen aber sehr unterschiedlich, wie eine neue Analyse des Internetvergleichsdienstes Comparis.ch zeigt.
Bekommt ein Arbeitnehmer beispielsweise die Grippe und holt sich auf dem Weg nach Hause ein Arztzeugnis in der Notfallpraxis, muss er dafür bei vielen Versicherern selbst bezahlen. Auch bei einem Abszess oder plötzlichem Fieber sollten alternativ Versicherte nicht direkt die Notfallstation aufsuchen. So erachten Atupri und Sanagate weder Grippe, Abszesse noch plötzliches Fieber als Notfälle. Bei der ÖKK zählt nur plötzliches Fieber als Notfall.
Begibt sich ein alternativ Versicherter ohne Abklärung in die Behandlung, hat das bei vielen Kassen finanzielle Konsequenzen. Assura, ÖKK und Sanagate verweigern die Kostengutsprache bei einem Regelverstoss. Kulanter zeigen sich Aupri, CSS, EGK, KPT, Helsana, Progrès sowie Sanitas: Sie verzichten bei einer einmaligen Behandlung auf eine finanzielle Strafe. Wiederholungstätern drohen aber Strafen: Sanitas, Helsana und Progrès verschieben alternativ Versicherte nach dem zweiten Verstoss direkt in die Standardgrundversicherung.