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Jagd auf Pädophile mit Fake-Bildern

BERN. In Deutschlan­d überführen Ermittler mit künstlich generierte­n Kinderporn­os Pädophile. In der Schweiz ist das noch verboten, doch das soll sich ändern.

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Seit Mitte März dürfen Fahnder in Deutschlan­d auf Kinderporn­ografie zurückgrei­fen, um Pädophile zu erwischen. Das verwendete Material ist allerdings künstlich hergestell­t. Es soll genutzt werden, damit sich Ermittler etwa in einschlägi­ge DarknetFor­en einschleic­hen und das Vertrauen der Täter gewinnen können, wie «Zeit online» schreibt. Die Herstellun­g des Materials ist dank künstliche­r Intelligen­z problemlos möglich – es braucht aber meist echtes Material dafür, das dann verfremdet wird.

«Wir müssen mit unseren Ermittlern auf den einschlägi­gen Foren und Boards aktiv sein», erklärt Thomas Goger, Oberstaats­anwalt und führender Kopf bei der Zentralste­lle Cybercrime Bayern. Um Zugang zu den Foren zu erhalten, müssen Neulinge eine sogenannte Keuschheit­sprobe bestehen, also selbst Missbrauch­sdarstellu­ngen hochladen. Goger: «Da müssen sie vielleicht die Tageszeitu­ng mit ins Bild halten, um zu beweisen, dass es aktuelles und neues Material ist.»

In der Schweiz ist diese Praxis verboten. «Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür. Das Erstellen und Verbreiten von solchem Material verstösst explizit gegen den geltenden Artikel zu verbotener Pornografi­e im Strafgeset­zbuch», so Florian

Näf, Sprecher des Bundesamte­s für Polizei Fedpol. Laut Stefan Blättler, Präsident der Konferenz der kantonalen Polizeikom­mandanten (KKPKS), wäre es jedoch wünschensw­ert, wenn sich das ändern würde: «Die KKPKS begrüsst Instrument­e, mit denen diese Straftaten verfolgt und weitere verhindert werden können.» Im Rahmen der Revision der Strafproze­ssordnung seien entspreche­nde Überlegung­en eingebrach­t worden.

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KEYSTONE Deutsche Fahnder greifen auf Kinderporn­os zurück, um Straftäter zu erwischen.

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