20 Minuten - Deutschschweiz uberregional
«Diese Lockerung betrifft das Nachtleben nicht»
ZÜRICH. Nach rund zwei Monaten kommen die ersten Lockerungen in der Partyszene. Die damit verbundenen Auflagen sorgen dort aber für Kritik.
Der Bundesrat hat am Mittwoch beschlossen, dass Nachtclubs und Diskotheken ab dem 6. Juni wieder öffnen dürfen. Dies jedoch nur unter Auflagen. So dürfen Partylokale pro Tag maximal 300 Personen reinlassen und müssen bereits um Mitternacht schliessen. Eine weitere Auflage ist die Erfassung von Namen und Telefonnummern der Besucher. Ausserdem muss pro Besucher ein Platz von vier Quadratmetern garantiert werden.
Unter diesen Bedingungen wollen viele Clubs erst gar nicht öffnen. Während Sandro Bernasconi von der Schweizerischen Bar und Clubkommission bereits am Mittwoch Kritik übte, äusserte sich gestern auch die Zürcher Bar und Clubkommission. «Diese Lockerung betrifft das Nachtleben nicht», sagt Geschäftsführer Alexander Bücheli zu 20 Minuten. Er ist sich sicher: Die meisten Clubs und Musikbars werden in der Stadt Zürich trotzdem weiterhin geschlossen sein. «Der Grund dafür ist, dass die geltenden Abstandsregeln und die Einschränkung der Öffnungszeiten solch gravierende Einschränkungen sind, dass diese nicht nur wirtschaftlich, sondern auch inhaltlich nicht umgesetzt werden können», heisst es in einer Medienmitteilung der Bar und Clubkommission Zürich von gestern. Die Kommission fordert deshalb, dass kein Zwang zur Wiedereröffnung besteht. Dafür müsse der Branche zugesichert werden, dass weiterhin Kurzarbeitsanspruch bestehe und sie auch sonst finanzielle Unterstützung erhalte.