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Hofschlach­tung erlaubt: Experten wollen neues Label

BERN. Tiere dürfen künftig direkt auf dem Hof oder der Weide betäubt und getötet werden. Bio Suisse würde ein entspreche­ndes Label begrüssen.

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Gemäss dem Entscheid des Bundesrats müssen Tiere für die Tötung nicht mehr zwingend zu einem Schlachtho­f gefahren werden. Der Tierhalter braucht für die Hofschlach­tung eine Bewilligun­g des Kantons. Bei der Weideschla­chtung ist zudem die Anwesenhei­t eines Veterinärs vorgeschri­eben. Die Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Damit soll den Tieren unnötiger Stress durch den Transport und die ungewohnte Umgebung im Schlachtho­f erspart werden. Zur Einhaltung der Hygienesta­ndards soll das Fleisch jedoch nach wie vor dort weiterbear­beitet werden.

Bei der Organisati­on Bio Suisse unterstütz­t man die neue Verordnung. «Die Hofund Weideschla­chtung ist eine wichtige Massnahme zur Steigerung des Tierwohls», so Sprecher David Herrmann. «Bauern haben zu ihren Tieren auch eine Beziehung aufgebaut. Es ist deshalb auch für sie schön, wenn sie ihren Tieren einen würdevolle­n Abschied in gewohnter Umgebung ermögliche­n können.» In der BioBewegun­g gebe es einige Akteure, die auf die Gründung eines Labels Hofschlach­tung Schweiz hinarbeite­ten.

Mike Egger, SVPNationa­lrat und gelernter Fleischfac­hmann, steht diesem Argument hingegen kritisch gegenüber. «Es ist klar, dass sich Stresshorm­one negativ auf die Fleischqua­lität auswirken. Dafür braucht es aber nicht zwingend eine Weide oder Hofschlach­tung.» Die Verantwort­lichen der Schlachtbe­triebe seien bereits heute auf dieses Thema sensibilis­iert und müssen wiederkehr­ende Ausbildung­en absolviere­n. Weiter kämen beruhigend­e Massnahmen wie Warteboxen, Sprühregen oder Licht zum Einsatz.

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KEYSTONE Glücklich bis zum Tod?

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