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Ab Montag gilt im ÖV: Zutritt nur mit Maske
BERN. Wegen der steigenden Corona-Zahlen erlässt der Bundesrat ein Maskenobligatorium für Busse, Trams und Züge. Die wichtigsten Fragen und Antworten.
BERN. Lange hatte der Bundesrat gezögert, eine landesweite Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr zu erlassen. Nun hat er dem Druck von Gesundheitsexperten und mehreren Kantonen nachgegeben. Ab kommender Woche sind Passagiere schweizweit verpflichtet, eine Maske zu tragen. Wer ohne Maske erwischt wird, muss aussteigen. Sonst droht eine Busse.
Ab wann gilt die Maskenpflicht im ÖV?
Ab Montag. Verlangt wird voraussichtlich eine Hygieneoder Textilmaske – ein Schal reicht nicht. Bis dahin gilt weiterhin die dringende Empfehlung, eine Maske zu tragen.
Muss ich die Maske auch tragen, wenn der Zug oder der Bus leer ist?
Ja. Die Maskenpflicht gilt nicht nur zu Stosszeiten.
Wie begründet der Bundesrat die Maskenpflicht?
«Mit der Maskenpflicht schützen wir uns selber und unsere Mitmenschen», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Medien. Gesundheitsminister Alain Berset ergänzte, die steigenden Fallzahlen hätten die Schweiz zur Massnahme bewogen.
Bekommen ÖV-Passagiere eine Busse, wenn sie keine Maske trage?
Nein. Bussen sind nicht vorgesehen. Wer die Maske aber nicht trägt, kann aus dem Zug geworfen werden. Wer sich aber weigert, den Zug zu verlassen, kann laut dem Direktor des Bundesamts für Verkehr gebüsst werden.
Gilt die Maskenpflicht auch für Kinder?
Sie gilt ab einem Alter von 12 Jahren. Es sind neben kleinen Kindern auch Personen ausgenommen, die aus medizinischen Gründen keine tragen können.
Muss man auch auf dem Schiff eine Maske tragen?
Ja. Das Obligatorium gilt in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen.
Gibt es genügend Masken?
Im Moment schon. Die Lager sind inzwischen prall gefüllt. Während zu Beginn der Pandemie weltweit ein Maskenmangel herrschte, funktioniert der Markt inzwischen wieder.