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Pornos in Gruppenchat: Das rät der Experte
Was tun, wenn im Gruppenchat Pornos im Umlauf sind? Ab wann macht man sich strafbar? Der Jugendanwalt gibt Auskunft.
Was ist strafbar: Erstellen, Weiterleiten, Rumzeigen oder nur Eigentum von illegaler Pornografie oder Gewaltdarstellungen?
Patrik Killer: Es ist generell verboten, Jugendlichen unter 16 Jahren pornografische Erzeugnisse zugänglich zu machen. Ausserdem sind sowohl für Minderjährige als auch Erwachsene die Erstellung, Weiterleitung, das Rumzeigen sowie der Besitz und Konsum von pornografischen Erzeugnissen verboten, die sexuelle Handlungen mit Tieren oder Gewalttätigkeiten oder sexuelle Handlungen mit Minderjährigen beinhalten.
Wie soll man vorgehen, wenn in einem Gruppenchat Pornos oder Gewaltdarstellungen kursieren?
Killer: Jugendliche sollen das Material sofort löschen und keinesfalls speichern. Wir raten zudem, die Grundeinstellung am Gerät zu ändern, so dass nicht alles automatisch abgespeichert wird.
Muss man aus dem Chat austreten? Oder den entsprechenden Absender blockieren?
Killer: Wichtig ist, dass die Videos und Bilder keinesfalls gespeichert oder weitergeleitet werden. Kursieren solche Videos in einem anonymen Chat mit vielen unbekannten Teilnehmenden, ist es sicher ratsam, den Chat zu verlassen. Sollen Pornografie und Gewaltdarstellungen gelöscht werden?
Killer: Videos und Bilder sollen keinesfalls gespeichert oder weitergeleitet werden. Ist das Alter der Beteiligten relevant, wenn es um ein Strafverfahren geht?
Killer: Bei harter Pornografie ist das Alter irrelevant, sie ist für alle verboten.
Patrik Killer ist leitender Jugendanwalt der Jugendanwaltschaft Zürich-Stadt.