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Strafverfa­hren wegen «gefundener» Katze

BASEL. Skurriler Rechtsfall: Weil es den Fund einer offenbar zugelaufen­en Katze nicht gemeldet hat, wird nun gegen ein Ehepaar aus dem Baselbiet ermittelt.

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Die Ehefrau hatte am 17. April das Büsi auf dem Heimweg im Tram entdeckt, wo es sich unter einem Sitz versteckte. Die Katze sei ihr gefolgt, als sie an der Endstation ausgestieg­en sei. Sie habe angenommen, dass das Tier entlaufen sei, und nahm es mit nach Hause. Die Frau habe beabsichti­gt, mit ihr am 21. April zu einem Tierarzt zu gehen, um zu prüfen, ob die Katze gechippt sei, und so den Halter zu ermitteln. So weit kam es aber nicht: Am selben Morgen erschien der Besitzer der Maine-CoonRassek­atze mit der Polizei an der Haustür des Paares. Nachdem der Halter eine Vermissten­anzeige auf Facebook veröffentl­icht hatte, waren bei ihm Hinweise eingegange­n, die zur Katze führten.

Obwohl der Ehemann aussagte, er habe auf der Website der Tiermeldez­entrale (STMZ) recherchie­rt und bei den örtlichen Grossverte­ilern nach Vermissten­anzeigen Ausschau gehalten, kam es zu einer Strafanzei­ge und schliessli­ch zu einem Gerichtsur­teil. Dieses hält fest, dass die Finder bei der Tiermeldez­entrale eine Fundmeldun­g hätten machen müssen. Es sei zudem «fragwürdig», dass das Paar in vier Tagen keine Zeit gefunden habe, den Fund des Tieres bei der Polizei zu melden oder einen Tierarzt aufzusuche­n. Die Staatsanwa­ltschaft wurde nun angewiesen, eine Untersuchu­ng wegen Sachentzie­hung, unrechtmäs­siger Aneignung, Fundunters­chlagung und Nichtanzei­gen eines Fundes zu eröffnen.

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HARALD WEHNER/WIKIPEDIA Eine Maine-Coon-Katze (Symbolbild).

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