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Strafverfahren wegen «gefundener» Katze
BASEL. Skurriler Rechtsfall: Weil es den Fund einer offenbar zugelaufenen Katze nicht gemeldet hat, wird nun gegen ein Ehepaar aus dem Baselbiet ermittelt.
Die Ehefrau hatte am 17. April das Büsi auf dem Heimweg im Tram entdeckt, wo es sich unter einem Sitz versteckte. Die Katze sei ihr gefolgt, als sie an der Endstation ausgestiegen sei. Sie habe angenommen, dass das Tier entlaufen sei, und nahm es mit nach Hause. Die Frau habe beabsichtigt, mit ihr am 21. April zu einem Tierarzt zu gehen, um zu prüfen, ob die Katze gechippt sei, und so den Halter zu ermitteln. So weit kam es aber nicht: Am selben Morgen erschien der Besitzer der Maine-CoonRassekatze mit der Polizei an der Haustür des Paares. Nachdem der Halter eine Vermisstenanzeige auf Facebook veröffentlicht hatte, waren bei ihm Hinweise eingegangen, die zur Katze führten.
Obwohl der Ehemann aussagte, er habe auf der Website der Tiermeldezentrale (STMZ) recherchiert und bei den örtlichen Grossverteilern nach Vermisstenanzeigen Ausschau gehalten, kam es zu einer Strafanzeige und schliesslich zu einem Gerichtsurteil. Dieses hält fest, dass die Finder bei der Tiermeldezentrale eine Fundmeldung hätten machen müssen. Es sei zudem «fragwürdig», dass das Paar in vier Tagen keine Zeit gefunden habe, den Fund des Tieres bei der Polizei zu melden oder einen Tierarzt aufzusuchen. Die Staatsanwaltschaft wurde nun angewiesen, eine Untersuchung wegen Sachentziehung, unrechtmässiger Aneignung, Fundunterschlagung und Nichtanzeigen eines Fundes zu eröffnen.