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Ein Jahr mit dem «L»: Junglenker sind genervt
BERN. Wer noch nicht 20 Jahre alt ist, darf künftig erst nach 12-monatiger Lernphase an die Autoprüfung. Das frustriert Junglenker.
BERN. Seit diesem Jahr dürfen Lernfahrer unter 20 Jahren erst an die Autoprüfung, wenn sie zwölf Monate in Begleitung gefahren sind. Der Ärger bei Junglenkern ist gross. «Es ist unnötig, dass ich ein Jahr lang nur begleitet fahren darf», sagt Chiara (19). Auch bürgerlichen Politikern ist die Regelung ein Dorn im Auge: SVP-Nationalrat Mike Egger will sie per Motion wieder abschaffen.
2021 bringt für Neulenker eine gewichtige Neuerung: Mit bestandener Theorieprüfung können sie den Lernfahrausweis bereits mit 17 Jahren beantragen. Neu müssen jedoch angehende Autofahrer unter 20 vor der praktischen Prüfung eine Lernphase von mindestens einem Jahr absolvieren. Wer also nicht gleich mit 17 den Lernfahrausweis macht, kann nicht wie bisher mit 18 Jahren und einigen Fahrstunden die Prüfung ablegen.
Die 19-jährige Chiara hat dafür gar kein Verständnis. «Um die Lernphase zu umgehen, werde ich mich jetzt erst nach meinem 20. Geburtstag für den Lernfahrausweis anmelden», sagte sie zu 20 Minuten. Sie gibt zwar zu, dass sie schon jetzt loslegen könnte. Aber: «Es ist einfach unnötig, dass ich dann ein Jahr lang nur begleitet fahren dürfte.»
Mit ihrem Frust stösst Chiara bei Politikern auf offene Ohren. SVP-Nationalrat Mike Egger zu 20 Minuten: «Damit werden einmal mehr die Junglenker abgestraft.» Er reicht deshalb im Nationalrat eine Motion ein, um die Lernphase wieder abzuschaffen. Egger stört sich vor allem an der Diskriminierung der 18- bis 20-Jährigen. «Erkenntnisse aus europäischen Ländern wie Österreich, Deutschland und Schweden zeigen, dass das Anfängerrisiko erheblich gesenkt werden kann, je länger eine Person sich begleitet im Verkehr bewegt und so unentbehr
liche Erfahrungen in einem ‹geschützten Rahmen› erwerben kann», sagt Astra-Sprecher Thomas Rohrbach. Wie gross der Erfolg der Schweizer Lernphase sein wird, zeigt sich spätestens in drei Jahren. Dann muss das Verkehrsdepartement eine Auswertung dazu vorlegen.