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Fünf Bankblockierer wurden vom Basler Strafgericht freigesprochen
BASEL. Fünf Klimaaktivisten, die 2019 den Eingang der UBS blockierten, wehrten sich erfolgreich gegen ihre Strafbefehle. Mit der Bank hatten sie sich schon vorher geeinigt.
Das Strafgericht Basel-Stadt hat am Freitag fünf Klimaaktivisten freigesprochen, die sich mit einer Einsprache gegen im Dezember 2019 erlassene Strafbefehle wehrten. Sie sind damit vom Vorwurf des Landfriedensbruchs, der Nötigung und der Sachbeschädigung in Zusammenrottung befreit und tragen am Verfahren keine Kosten.
Am 8. Juli 2019 hatten sie als Teil einer Gruppe den Haupteingang der UBS am Aeschenplatz blockiert. Die Besetzung wurde geräumt, 19 Personen wurden festgenommen. Auf die Demonstration gegen klimaschädliche Investitionen der Schweizer Grossbanken reagierte die UBS zunächst mit einer Strafanzeige. Später einigten sich die Parteien aber in einem Vergleich, die UBS zog die
Strafanträge zurück. Die Staatsanwaltschaft hielt allerdings an einer Beurteilung der angeklagten Offizialdelikte durch das Strafgericht fest. Nun kam Einzelrichterin Susanne Nese zum Schluss, dass die Strafanträge zu pauschal formuliert waren. Sie wertete die Aktion insgesamt als friedlich, bedacht und zu weiten Teilen kreativ. «Insgesamt haben die Aktion, ihre Ausdrucksformen und Ihre Teilnahme keine strafrechtliche Relevanz», sagte sie zu den Aktivisten. Das Urteil sei aber kein Freipass für militantere Aktionen.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Insgesamt hat die Basler Staatsanwaltschaft rund 60 Strafbefehle gegen Aktivisten erlassen. Entsprechende Einspruchsverfahren sind noch zu beurteilen.