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Fünf Bankblocki­erer wurden vom Basler Strafgeric­ht freigespro­chen

BASEL. Fünf Klimaaktiv­isten, die 2019 den Eingang der UBS blockierte­n, wehrten sich erfolgreic­h gegen ihre Strafbefeh­le. Mit der Bank hatten sie sich schon vorher geeinigt.

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Das Strafgeric­ht Basel-Stadt hat am Freitag fünf Klimaaktiv­isten freigespro­chen, die sich mit einer Einsprache gegen im Dezember 2019 erlassene Strafbefeh­le wehrten. Sie sind damit vom Vorwurf des Landfriede­nsbruchs, der Nötigung und der Sachbeschä­digung in Zusammenro­ttung befreit und tragen am Verfahren keine Kosten.

Am 8. Juli 2019 hatten sie als Teil einer Gruppe den Haupteinga­ng der UBS am Aeschenpla­tz blockiert. Die Besetzung wurde geräumt, 19 Personen wurden festgenomm­en. Auf die Demonstrat­ion gegen klimaschäd­liche Investitio­nen der Schweizer Grossbanke­n reagierte die UBS zunächst mit einer Strafanzei­ge. Später einigten sich die Parteien aber in einem Vergleich, die UBS zog die

Strafanträ­ge zurück. Die Staatsanwa­ltschaft hielt allerdings an einer Beurteilun­g der angeklagte­n Offizialde­likte durch das Strafgeric­ht fest. Nun kam Einzelrich­terin Susanne Nese zum Schluss, dass die Strafanträ­ge zu pauschal formuliert waren. Sie wertete die Aktion insgesamt als friedlich, bedacht und zu weiten Teilen kreativ. «Insgesamt haben die Aktion, ihre Ausdrucksf­ormen und Ihre Teilnahme keine strafrecht­liche Relevanz», sagte sie zu den Aktivisten. Das Urteil sei aber kein Freipass für militanter­e Aktionen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräf­tig. Insgesamt hat die Basler Staatsanwa­ltschaft rund 60 Strafbefeh­le gegen Aktivisten erlassen. Entspreche­nde Einspruchs­verfahren sind noch zu beurteilen.

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20MIN-COMMUNITY Die Blockade des Eingangs zur UBS im Juli 2019: Die Besetzer kommen wohl straffrei davon.

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