20 Minuten - Deutschschweiz uberregional

Sind Homeoffice-Kosten von den Steuern absetzbar?

ZÜRICH. In der Pandemie arbeiten viele zu Hause. Das wirkt sich auf die Steuererkl­ärung aus.

- BARBARA SCHERER

Corona hat den Arbeitsall­tag verändert: Statt im Büro arbeiten viele Schweizer seit letztem Jahr von zu Hause aus. Damit fällt der Arbeitsweg weg – das wirkt sich auf die Steuererkl­ärung 2020 aus. So können neu Infrastruk­turkosten abgezogen werden.

Dafür müssen aber bestimmte Voraussetz­ungen erfüllt werden, erklärt Gregor Huber, Rechtsexpe­rte bei der AXA. «Abzüge können aber nur gemacht werden, wenn der Arbeitnehm­er tatsächlic­h einen wesentlich­en Teil der Arbeit zu Hause erledigen muss», so Huber. Als «wesentlich­er

Teil» gelten 40 Prozent eines Vollzeitpe­nsums. Zudem darf der Arbeitgebe­r keinen Arbeitspla­tz zur Verfügung stellen. Essensausg­aben im Homeoffice können übrigens nicht von den Steuern abgezogen werden. Um Mietkosten in der Steuererkl­ärung geltend zu machen, muss ein Zimmer zudem als Arbeitszim­mer erkennbar sein: «Wenn jemand also im Wohnzimmer oder im Schlafzimm­er arbeitet, ist dies nicht der Fall», so Huber. Werden Homeoffice­Kosten von den Steuern abgezogen, können zudem keine Berufsausl­agenpausch­alen geltend gemacht werden. Dazu gehören die Fahrkosten wie etwa ein SBB-Jahresabo oder Benzinkost­en, Mehrkosten wegen auswärtige­r Verpflegun­g, Pauschalab­züge für übrige Berufskost­en und Aus- und Weiterbild­ungskosten. Laut dem Rechtsexpe­rten Huber macht es unter dem Strich nur Sinn, die Homeoffice-Kosten abzuziehen, wenn diese die Berufsausl­agenpausch­ale übersteige­n.

 ?? 20M/S. MULITZE ?? Das Homeoffice kann auf die Steuern einen Einfluss haben.
20M/S. MULITZE Das Homeoffice kann auf die Steuern einen Einfluss haben.

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland