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Sind Homeoffice-Kosten von den Steuern absetzbar?
ZÜRICH. In der Pandemie arbeiten viele zu Hause. Das wirkt sich auf die Steuererklärung aus.
Corona hat den Arbeitsalltag verändert: Statt im Büro arbeiten viele Schweizer seit letztem Jahr von zu Hause aus. Damit fällt der Arbeitsweg weg – das wirkt sich auf die Steuererklärung 2020 aus. So können neu Infrastrukturkosten abgezogen werden.
Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, erklärt Gregor Huber, Rechtsexperte bei der AXA. «Abzüge können aber nur gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich einen wesentlichen Teil der Arbeit zu Hause erledigen muss», so Huber. Als «wesentlicher
Teil» gelten 40 Prozent eines Vollzeitpensums. Zudem darf der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen. Essensausgaben im Homeoffice können übrigens nicht von den Steuern abgezogen werden. Um Mietkosten in der Steuererklärung geltend zu machen, muss ein Zimmer zudem als Arbeitszimmer erkennbar sein: «Wenn jemand also im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer arbeitet, ist dies nicht der Fall», so Huber. Werden HomeofficeKosten von den Steuern abgezogen, können zudem keine Berufsauslagenpauschalen geltend gemacht werden. Dazu gehören die Fahrkosten wie etwa ein SBB-Jahresabo oder Benzinkosten, Mehrkosten wegen auswärtiger Verpflegung, Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und Aus- und Weiterbildungskosten. Laut dem Rechtsexperten Huber macht es unter dem Strich nur Sinn, die Homeoffice-Kosten abzuziehen, wenn diese die Berufsauslagenpauschale übersteigen.