20 Minuten - Luzern

Das können Sie machen, wenn Ihr Lohn zu niedrig ist

ZÜRICH. Das Lohnbuch 2017 ist da. Doch was nützt dieses, wenn man feststellt, dass man zu wenig verdient?

- ISABEL STRASSHEIM

Von der gelernten Kioskverkä­uferin (3700 Franken) über den Apotheker (6350 Franken) und den System-Administra­tor (4989 Franken) bis zur CabaretTän­zerin (2300 Franken): Das gestern offiziell erschienen­e Lohnbuch listet die Vorgaben für den Monatslohn je nach Alter (in den Beispielen: 25 Jahre) und Ort auf.

Das vom Zürcher Amt für Wirtschaft und Arbeit herausgege­bene Standardwe­rk (siehe Box) für die ganze Schweiz lädt zum Lohncheck ein. Auch Co-Autor Jean-Marc Jung warf früher einen Blick in das Lohnbuch, um zu prüfen, dass sein damaliger Lohn als Bankberate­r stimmte. Was aber tun, wenn der Lohn zu niedrig ist?

Knackpunkt ist die Existenz eines Gesamtarbe­itsvertrag­s (GAV), denn dann besteht ein Rechtsansp­ruch auf den im Lohnbuch ausgewiese­nen Betrag, wie Daniel Lampart zu 20 Minuten sagt. Der Chefökonom vom Schweizeri­schen Gewerkscha­ftsbund betont, dass auch bei allgemein verbindlic­h erklärten GAV wie in der Bau- oder Reinigungs­branche allen der Gang zu einer Kontrollst­elle offensteht.

Sollte der Betrieb keine Lohnerhöhu­ng vornehmen, könnte er von der Paritätisc­hen Berufskomm­ission eine Konvention­alstrafe erhalten, sagt Beat Werder, der Chef der Zürcher Arbeitsmar­ktaufsicht. Möglich sei aber auch ein Zivilproze­ss bei ordentlich­en Gerichten.

Listet das Lohnbuch lediglich Empfehlung­en auf, weil kein GAV besteht, kann die kantonale tripartite Kommission eingeschal­tet werden. Aber hier kann der Arbeitgebe­r laut Lampart den Anspruch zurückweis­en.

Das Lohnbuch Schweiz 2017 gibt einen Überblick zu orts-, berufs- und branchenüb­lichen Löhnen in der Schweiz. Auf rund 700 Seiten werden die Löhne von über 9600 Berufen aufgeliste­t. «Es liefert die Basis, um faire Lohnbe- dingungen zu fördern und Unterbietu­ngen der Löhne entgegenzu­wirken», erklärt das herausgebe­nde Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich. Das Lohnbuch erscheint jährlich und ist auch als Onlinevers­ion verfügbar.

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Das Lohnbuch 2017.

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