«Eine Bewilligung des Kommandanten ist nötig»
BERN. Schweizer Soldaten fotografieren oder filmen sich immer wieder mal und stellen dieses Material online. Die Folge können Disziplinarstrafen sein.
Ein Video, das Soldaten beim Demolieren eines Autos zeigt, ist das jüngste Beispiel von Videos, die Schweizer Rekruten im Netz veröffentlicht haben. Laut Armeesprecherin Delphine Allemand ist die Handy-Nutzung zwar erlaubt, wo sie nicht explizit verboten ist. Aber: «Die Erstellung und Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen im militärischen Betrieb sind ohne Bewilligung durch den Kommandanten verboten.» Bei leichten Verstössen könne dieser eine 3- bis 15-tägige Ausgangssperre, eine Busse von bis zu 1000 Franken oder einen maximal zehntägigen Arrest durchsetzen. Ein solcher sei gegen jene Soldaten verhängt worden, die den Hitlergruss gemacht und ein Hakenkreuz in den Schnee gezeichnet hätten.
Handelt es sich um schwerere Fälle, ermittelt die Militärjustiz. «Die Sanktionen können dann bis zu einer Geldstrafe à 180 Tagessätze reichen», sagt Sprecherin Daniela Cueni. Ein Handyverbot ist gemäss Allemand nicht tragbar. Wird also auch bestraft, wenn Schweizer Soldaten die lustigen Seiten des Militärs fotografisch festhalten? «Wir drücken dann ein Auge zu, wenn keine Dienstvorschriften verletzt werden, der Inhalt nicht gegen die guten Sitten verstösst oder nicht dis- kriminierend ist sowie wenn das Ansehen der Armee nicht beschädigt wird.» In welche Kategorie das neueste Demolier-Video gehört, wird noch abgeklärt.
Der Kanton Tessin hat mit dem Verkauf der Autonummer «TI 888 888» 35 000 Franken eingenommen. Insgesamt wurden in der Auktion acht Tessiner Kontrollschilder für total 124 000 Franken verkauft. Den Rekord für das teuerste Kontrollschild der Schweiz hält aber weiterhin die Walliser Autonummer «VS 1». Diese wurde Anfang Jahr für 160 100 Franken versteigert. Zuvor hatte «SG 1» mit 135 000 Franken den Rekord gehalten.