20 Minuten - Luzern

Wer haftet, wenn Roboter für Unfälle verantwort­lich sind?

BERN. Roboter erobern den Alltag. Doch bei einem Unfall ist die Haftung nicht geklärt. Politiker fordern ein Roboterges­etz.

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In Florida starb 2016 der Lenker eines selbstfahr­enden Tesla, nachdem das Auto mit einem LKW kollidiert war. Im selben Jahr beschädigt­e ein autonomes Mini-Postauto in Sitten einen parkierten Lieferwage­n. Es hatte die offene Heckklappe übersehen. Technikeri­n Wanda H. führte 2015 in der Montagestr­asse eines Autozulief­erers in Michigan Wartungsar­beiten durch. Plötzlich griff ein benachbart­er Roboter in ihren Arbeitsber­eich ein und verletzte H. tödlich am Kopf.

Unfälle mit Robotern passierten in den letzten zwei Jahren immer wieder – und es könnte noch mehr geben, denn in Zukunft werden Roboter in der Arbeits- und Alltagswel­t vermehrt Aufgaben übernehmen. Neben selbstfahr­enden Autos gibt es Drohnen, Industrier­oboter, Pflegerobo­ter oder Feuerwehr-Roboter.

Doch wer bei Unfällen mit Robotern haftet, ist bislang nicht geklärt. Das EU-Parla- ment fordert deshalb Roboterges­etze. «Menschen müssen sichergehe­n können, dass sie entschädig­t werden, wenn Schaden entsteht», sagt die Abgeordnet­e Mady Delvaux.

Auch Schweizer Sicherheit­spolitiker machen sich für ein Roboterges­etz stark. «Im Gesetz muss klar definiert sein, dass die Firma, die den Roboter programmie­rt hat, bei Unfällen haftet», fordert GLPNationa­lrat Beat Flach. Auch FDP-Nationalra­t Marcel Dobler findet, dass Produzent und Entwickler im Falle von Unfällen haften sollen.

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KEYSTONE 2016 beschädigt­e ein autonomes Mini-Postauto in Sitten einen parkierten Lieferwage­n.

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