Was tun, wenn Eltern gegen die Wunschlehrstelle sind?
ZÜRICH. Bald beginnt für viele die Lehre. Experten vom Lehrstellenportal Yousty.ch beantworten Leserfragen zum Thema.
Miriam: Gibt es eine Altersobergrenze für eine Lehre?
Nein, man kann grundsätzlich immer eine Lehre absolvieren. Es gibt aber für Erwachsene besondere Regelungen. So gibt es manchmal verkürzte Lehren und Ansprüche auf Vorzüge.
Claudio: Darf der Chef mich zu Ferien zwingen oder sagen, wann ich sie nehmen muss?
Grundsätzlich darf dein Chef festlegen, wann du Ferien nehmen darfst. Normalerweise findet aber eine Absprache zwischen dir und dem Lehrbetrieb statt. Wenn du ausserhalb der Schulferien freinehmen willst, musst du übrigens trotzdem die Berufsschule besuchen.
Jonas: Mein Chef sagt, ich würde zu langsam arbeiten. Ist das ein Kündigungsgrund?
Nein, definitiv nicht. Suche das Gespräch mit deinem Chef und frag ihn, was du besser machen kannst. Überleg dir auch, weshalb er diese Meinung hat – ist sie begründet?
Simbu: Kann ich mich überhaupt noch für eine Lehrstelle für 2017 bewerben? Du solltest dich unbedingt noch auf Lehrstellen für 2017 bewerben, denn es sind noch sehr viele Stellen offen.
Pascal: Was soll ich tun, wenn meine Eltern gegen meine Wunschlehrstelle sind? Versuch deinen Eltern aufzuzeigen, weshalb du an deiner Wunschlehrstelle glücklich sein wirst – und was die Zukunftsperspektiven davon sind. Zeig ihnen doch die Website oder das Yousty-Profil der Firma, bei der du die Lehre machen möchtest. Oder zeig ihnen den Betrieb persönlich. Fabian: Ab wann sollte man mit dem Schnuppern beginnen? Idealerweise beginnt das Schnuppern in der siebten Klasse ab Herbst nach den Berufsmessen. Dein Lehrer kann dir mit Sicherheit weitere Informationen zum Schnuppern geben.