20 Minuten - Luzern

Hanfrazzia: Vollständi­ger Freispruch für die Luzerner Polizeiche­fs

LUZERN. Urteil im Fall der Hanfrazzia von Malters: Der Zugriff der Polizei war verhältnis­mässig.

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Grosse Erleichter­ung beim Luzerner Polizeikom­mandanten Adi Achermann und bei Kripochef Daniel Bussmann: Das Bezirksger­icht Kriens hat beide vom Vorwurf der fahrlässig­en Tötung freigespro­chen. Sie hätten bei der Hanfrazzia in Malters innerhalb des Handlungss­pielraums gehandelt, über den die Polizei verfügen müsse.

Eine Frau hatte beim miss- glückten Zugriff bei einer Hanfrazzia Suizid begangen. Der Staatsanwa­lt hatte den Beschuldig­ten vorgeworfe­n, dass sie den Sohn der Frau nicht beigezogen, nicht weiter mit ihr verhandelt und nicht mit dem Zugriff zugewartet hätten.

Das Gericht teilte diese Einschätzu­ng nicht. Gegen den Sohn war in Zürich ein Verfahren wegen Drogendeli­kten hängig, zudem hatte er als Vormund seiner psychisch labilen Mutter diese in der Wohnung bei Malters mit einer Waffe und einer Hanf-Anlage allein gelassen. Laut dem Gerichtspr­äsi- denten hat bei ihr die Angst vor einer erneuten Einweisung in eine Klinik über allem geschwebt. Es sei unwahrsche­inlich, dass sie aufgegeben hätte. Das Gericht stufte die Erfolgsaus­sichten eines weiteren Abwartens und Verhandeln­s als zweifelhaf­t ein.

Das Urteil kann weitergezo­gen werden. Der Anwalt des Sohnes sagte, es sei gut möglich, dass dies geschehe. René Merz, der Adi Achermann vertritt, sagte: «Dieses Urteil ist wichtig für die Polizeiarb­eit, nicht nur im Kanton Luzern.»

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Adi Achermann (r.) und Daniel Bussmann (l.) beim Prozess am 19. Juni.

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