Berufung im Fall Hanf-Razzia Malters
Fahrlässige Tötung. So lautete der Vorwurf an die Luzerner Polizeichefs nach der Hanfrazzia in Malters im März 2016, bei der sich eine Frau das Leben nahm. Während des Polizeizugriffs hatte sie zuerst ihre Katze und dann sich selbst erschossen. Ein ausserordentlicher Staatsanwalt aus dem Kanton Aargau und der Sohn der Frau als Privatkläger hatten das Verfahren angestrengt.
Das Bezirksgericht Kriens hat Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann am Dienstag freigesprochen. Doch jetzt haben sowohl die ausserordentliche Staatsanwaltschaft wie auch der Privatkläger Berufung angemel- det. Das bedeutet, dass das Gericht sein Urteil detailliert in schriftlicher Form ausführen wird. Laut einer Mitteilung wird das schriftlich begründete Urteil in zwei bis drei Monaten vorliegen. Staatsanwaltschaft und Privatkläger können dann entscheiden, ob sie den Fall definitiv ans Kantonsgericht weiterziehen wollen. Jan Pegoraro hat einen Clip über Dr Einzig gedreht, in dem er ihn porträtiert. Wayne Gwerder, wie Dr Einzig richtig heisst, erklärt im Clip, wie er zu seinem Spitznamen kam: «Im Handball hatten alle Kollegen einen Übernamen. Dann suchten sie für mich einen Namen. Bei Dr Einzig sagte ich okay, das tönt gut. Passt.» Im Clip heisst es, er sei 1990 für viele Muotathaler der erste schwarze Mensch gewesen, den sie je gesehen haben. Etliche Medien, etwa das SRF, haben schon über Dr Einzig berichtet.