Larible schuldig gesprochen und des Landes verwiesen
ZÜRICH. Der ehemalige Knie- Clown Larible wird ausgewiesen. Grund sind sexuelle Handlungen mit einer Minderjährigen.
Clown David Larible wurde wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind vom Bezirksgericht Zürich verurteilt. Er wird mit einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 120 Franken – das sind 19 200 Franken – bestraft. Zudem muss er das Land für fünf Jahre verlassen und der 14-jährigen Privatklägerin rund 1400 Franken Schadenersatz sowie eine Genugtuung von 2000 Franken zahlen.
Damit folgte das Gericht den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Sie beschuldigte den Clown, am 24. Oktober 2016 mit einer 14-Jährigen auf ein Hotelzimmer gegangen zu sein, ihr drei Zungenküsse gegeben und sie an Rücken und Taille gestreichelt zu haben. Er habe sie zudem auf das Décolleté geküsst. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass die Aussagen des Mädchens klar glaubhafter gewesen seien. «Die Aussagen des Beschuldigten sind widersprüchlich, die Erklärung oft nicht nachvollziehbar», sagte der Richter. Er sprach auch die 1000 Nachrichten an, die Larible dem Mädchen geschickt hatte. «Man bleibt etwas verstört zurück, wenn man die Nachrichten liest», so der Richter. Laut dem Richter wurde da geflirtet. Es gebe auch keinen nachvollziehbaren Grund, warum Larible mit einer 14-Jährigen 1,5 Stunden in einem Hotelzimmer verbringen sollte.
Das Mädchen habe ihn verehrt und er habe das ausgenutzt. Valentin Landmann, der Anwalt von Larible, war anderer Ansicht: «Larible wollte dem unsicheren Mädchen helfen. Sie erzählte ihm, dass sie sich als hässlich empfinde und unsicher sei.» Er habe auch erfahren, dass sie keinen Vater habe, und wollte die Lücke schliessen. Der Verteidiger will das Urteil nun ans Obergericht weiterziehen.