20 Minuten - Luzern

Behörden ermitteln

NIDAU. Ein Imam bezog in der Schweiz Sozialhilf­e, während er zur Vernichtun­g der Feinde des Islam aufrief.

-

Ende 1998 als Flüchtling in die Schweiz gekommen, erhielt Abu Ramadan Asyl und besitzt heute eine C-Bewilligun­g. Obwohl er schon seit fast zwanzig Jahren im Kanton Bern lebt, spricht der Rentner kaum Deutsch oder Französisc­h. Seit 2000 wohnt er in Nidau. Dort hat er von 2004 bis Anfang 2017 von Sozialhilf­e gelebt, er bezog fast 600 000 Fr. Der «Tages-Anzeiger» und die «Rundschau» haben nun aufgedeckt, dass der Imam für die Vernichtun­g aller Feinde des Islam betete. «Oh, Allah, ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu vernichten, vernichte die Juden, die Christen und die Hindus und die Russen und die Schiiten», hiess es etwa in einem Freitagsge­bet.

«Aus moralische­r Sicht ist das total daneben: Wir geben ihm Geld und er tritt uns mit Füssen», so Roland Lutz (SVP), Gemeindera­t in Nidau und Zuständige­r für den Bereich Soziales. Ramadan sei unauffälli­g gewesen, man habe nichts geahnt. Lutz: «Ich hätte ihn auf jeden Fall gemeldet.» Er will nun überprüfen lassen, ob es Hinweise auf einen Betrug gibt. Auch die Stadt Biel prüft eine Anzeige, da Ramadan in der dortigen Ar’Rahman-Moschee predigt. Gegenüber der «Rundschau» bestreitet Ramadan die Vorwürfe. Der Schweizer Staat sei «eine grosse Errungensc­haft, nicht nur für die Schweizer Bürger, sondern für die ganze Menschheit».

Gestern teilte der Kanton Bern mit, dass das Staatssekr­etariat für Migration (SEM) den Asylstatus und die «Flüchtling­seigenscha­ft» des Bieler Imams am 3. August widerrufen habe, nachdem dieser bereits mehrmals in sein Heimatland Libyen gereist war. Sobald der Entscheid des SEM rechtskräf­tig sei, könne der Kanton Bern einen allfällige­n Entzug der Niederlass­ungsbewill­igung prüfen.

Wer in den Jihad reist oder andere für eine solche Reise rekrutiert, dem drohen in der Schweiz höchstens fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Verurteilt­e Terroriste­n können zusätzlich ein Einreiseve­rbot von fünf bis fünfzehn Jahren erhalten. Werden bei einer Person radikale Ansichten bemerkt, wird erst dann eingegriff­en, wenn sie zur konkreten Gefahr wird. Islamistis­ches Gedankengu­t allein reicht also noch nicht aus für eine

 ?? PD ?? Abu Ramadan, der in der Schweiz Sozialhilf­e bezieht, am Buffet eines Fünfsternh­otels in Mekka.
PD Abu Ramadan, der in der Schweiz Sozialhilf­e bezieht, am Buffet eines Fünfsternh­otels in Mekka.
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Switzerland