Behörden ermitteln
NIDAU. Ein Imam bezog in der Schweiz Sozialhilfe, während er zur Vernichtung der Feinde des Islam aufrief.
Ende 1998 als Flüchtling in die Schweiz gekommen, erhielt Abu Ramadan Asyl und besitzt heute eine C-Bewilligung. Obwohl er schon seit fast zwanzig Jahren im Kanton Bern lebt, spricht der Rentner kaum Deutsch oder Französisch. Seit 2000 wohnt er in Nidau. Dort hat er von 2004 bis Anfang 2017 von Sozialhilfe gelebt, er bezog fast 600 000 Fr. Der «Tages-Anzeiger» und die «Rundschau» haben nun aufgedeckt, dass der Imam für die Vernichtung aller Feinde des Islam betete. «Oh, Allah, ich bitte dich, die Feinde unserer Religion zu vernichten, vernichte die Juden, die Christen und die Hindus und die Russen und die Schiiten», hiess es etwa in einem Freitagsgebet.
«Aus moralischer Sicht ist das total daneben: Wir geben ihm Geld und er tritt uns mit Füssen», so Roland Lutz (SVP), Gemeinderat in Nidau und Zuständiger für den Bereich Soziales. Ramadan sei unauffällig gewesen, man habe nichts geahnt. Lutz: «Ich hätte ihn auf jeden Fall gemeldet.» Er will nun überprüfen lassen, ob es Hinweise auf einen Betrug gibt. Auch die Stadt Biel prüft eine Anzeige, da Ramadan in der dortigen Ar’Rahman-Moschee predigt. Gegenüber der «Rundschau» bestreitet Ramadan die Vorwürfe. Der Schweizer Staat sei «eine grosse Errungenschaft, nicht nur für die Schweizer Bürger, sondern für die ganze Menschheit».
Gestern teilte der Kanton Bern mit, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) den Asylstatus und die «Flüchtlingseigenschaft» des Bieler Imams am 3. August widerrufen habe, nachdem dieser bereits mehrmals in sein Heimatland Libyen gereist war. Sobald der Entscheid des SEM rechtskräftig sei, könne der Kanton Bern einen allfälligen Entzug der Niederlassungsbewilligung prüfen.
Wer in den Jihad reist oder andere für eine solche Reise rekrutiert, dem drohen in der Schweiz höchstens fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Verurteilte Terroristen können zusätzlich ein Einreiseverbot von fünf bis fünfzehn Jahren erhalten. Werden bei einer Person radikale Ansichten bemerkt, wird erst dann eingegriffen, wenn sie zur konkreten Gefahr wird. Islamistisches Gedankengut allein reicht also noch nicht aus für eine