Gegen Hassprediger von Biel «Was nützt es, wenn solche Menschen auf der Strasse landen?»
BERN. Haben auch Hassprediger das Recht auf Sozialhilfe? Politiker sind sich uneinig.
Der Bieler Imam Abu Ramadan betet in seinen Predigten für die Vernichtung aller Feinde des Islam. Trotzdem lebte der Libyer fast zwanzig Jahre von Schweizer Sozialhilfe. Er bezog einen Gesamtbetrag von fast 600 000 Franken, wie der «Tages-Anzeiger» berichtete.
SVP-Nationalrat Adrian Amstutz kann nicht nachvollziehen, «warum wir mit unseren hart erarbeiteten Steuergeldern solche Hassprediger unterstützen». Er fordert: «Wer zu Hass oder Gewalt aufruft, dem muss sofort die Aufenthaltsbewilligung entzogen und dessen Sozialhilfegelder müssen gestrichen werden.» Doch geht das überhaupt? Bei der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS heisst es: Sobald jemand eine Aufenthaltsbewilligung habe und bedürftig sei, müsse diese Person grundsätzlich unterstützt werden. Sie habe aber auch die Pflicht, sich zu integrieren. Widersetze sich die Person, könnten Sanktionen ausgesprochen werden. Sie muss mit Leistungskürzungen von bis zu 30 Prozent rechnen. In Einzelfällen können alle Leistungen eingestellt werden. Die Sozialhilfeempfänger werden von den Sozialdiensten aber nicht systematisch auf ihre ideologische Gesinnung überprüft. «Religiöse Auffassungen gehen die Sozialhilfe grund- sätzlich nichts an», sagt Sprecherin Ingrid Hess.
Das soll denn auch so bleiben, findet SP-Nationalrätin Yvonne Feri: Ein Gesinnungstest bedeute einen riesigen Mehraufwand für die Sozialarbeiter. Sie warnt auch vor der Kürzung der Gelder: «Was nützt es, wenn solche Menschen auf der Strasse landen?» Die Sozialhilfe garantiere die Lebenssicherung. Man dürfe nicht aufgrund von Einzelfällen das ganze Sozialhilfesystem schwächen.