«Ausschaffung von Bieler Imam ist unwahrscheinlich»
BERN. Abu Ramadan verlor Anfang August seinen Asylstatus. Wird der Hassprediger nun ausgeschafft?
Warum verlor der Imam den Asylstatus?
Anfang August entzog das Staatssekretariat für Migration (SEM) Abu Ramadan den Asylstatus. Der Grund: Der Imam, der im Besitz eines libyschen Passes war, war mehrmals in sein Heimatland gereist. Erst am Mittwoch war der Imam in die Schlagzeilen geraten. Abu Ramadan, der in der Bieler Ar’Rahman-Moschee für den Tod aller Islam-Feinde betete, bezog über 20 Jahre verteilt 600 000 Franken Sozialhilfe. Verliert er die C-Bewilligung? Nur weil sein Asylstatus aberkannt wurde, verliert er seine Niederlassungsbewilligung nicht. Sven Gretler, Experte für Migrationsrecht: «Die Bewilligung kann widerrufen werden, falls jemand über lange Zeit Sozialhilfe bezog oder eine schwere Straffälligkeit vorliegt.» Ein Widerruf wegen Sozialhilfeabhängigkeit sei nicht möglich, wenn die Person seit mindestens 15 Jahren in der Schweiz lebe.
Wird der Imam ausgeschafft? Dafür müsste Abu Ramadan zum Asylstatus auch seine C-Bewilligung verlieren. Da er aber seit über 15 Jahren in der Schweiz ist, scheint dies laut Gretler unwahrscheinlich. Dass er in seinen Predigten gegen Islam-Feinde hetzt, kann einem öffentlichen Aufruf zu Gewaltverbrechen entsprechen. Gretler hält fest, dass dies zwar einen Strafbestand darstellen kann, aber: «Für einen Widerruf der Bewilligung reicht das allein meiner
Die Bundesanwaltschaft (BA) hat eine 30-jährige mutmassliche Jihadreisende aus dem Grossraum Zürich angeklagt. Sie sieht es als erwiesen an, dass die Frau 2015 zum IS reisen wollte. Laut der BA reiste die Schweizerin im Dezember 2015 mit ihrem damals rund vierjährigen Kind von Ägypten illegal nach Griechenland. Von dort wollte sie über die Türkei nach Syrien und sich der Terrormiliz IS anschliessen. An der Grenze zur Türkei wurde sie festgenommen. Bei ihrer Einreise in die Schweiz wurde sie im Januar 2016 am Flughafen Zürich verhaftet. Einschätzung nach nicht.» Nähme Libyen ihn zurück? «Die Zusammenarbeit mit Libyen funktioniert», sagt SEMSprecherin Emmanuelle Jaquet von Sury. 2016 und 2017 verzeichnet die Asylstatistik des SEM je eine Person, die nach Libyen zurückgeführt wurde, während 2015 kein Fall aufgeführt ist.