20 Minuten - Luzern

«Ausschaffu­ng von Bieler Imam ist unwahrsche­inlich»

BERN. Abu Ramadan verlor Anfang August seinen Asylstatus. Wird der Hasspredig­er nun ausgeschaf­ft?

- SILVANA SCHREIER

Warum verlor der Imam den Asylstatus?

Anfang August entzog das Staatssekr­etariat für Migration (SEM) Abu Ramadan den Asylstatus. Der Grund: Der Imam, der im Besitz eines libyschen Passes war, war mehrmals in sein Heimatland gereist. Erst am Mittwoch war der Imam in die Schlagzeil­en geraten. Abu Ramadan, der in der Bieler Ar’Rahman-Moschee für den Tod aller Islam-Feinde betete, bezog über 20 Jahre verteilt 600 000 Franken Sozialhilf­e. Verliert er die C-Bewilligun­g? Nur weil sein Asylstatus aberkannt wurde, verliert er seine Niederlass­ungsbewill­igung nicht. Sven Gretler, Experte für Migrations­recht: «Die Bewilligun­g kann widerrufen werden, falls jemand über lange Zeit Sozialhilf­e bezog oder eine schwere Straffälli­gkeit vorliegt.» Ein Widerruf wegen Sozialhilf­eabhängigk­eit sei nicht möglich, wenn die Person seit mindestens 15 Jahren in der Schweiz lebe.

Wird der Imam ausgeschaf­ft? Dafür müsste Abu Ramadan zum Asylstatus auch seine C-Bewilligun­g verlieren. Da er aber seit über 15 Jahren in der Schweiz ist, scheint dies laut Gretler unwahrsche­inlich. Dass er in seinen Predigten gegen Islam-Feinde hetzt, kann einem öffentlich­en Aufruf zu Gewaltverb­rechen entspreche­n. Gretler hält fest, dass dies zwar einen Strafbesta­nd darstellen kann, aber: «Für einen Widerruf der Bewilligun­g reicht das allein meiner

Die Bundesanwa­ltschaft (BA) hat eine 30-jährige mutmasslic­he Jihadreise­nde aus dem Grossraum Zürich angeklagt. Sie sieht es als erwiesen an, dass die Frau 2015 zum IS reisen wollte. Laut der BA reiste die Schweizeri­n im Dezember 2015 mit ihrem damals rund vierjährig­en Kind von Ägypten illegal nach Griechenla­nd. Von dort wollte sie über die Türkei nach Syrien und sich der Terrormili­z IS anschliess­en. An der Grenze zur Türkei wurde sie festgenomm­en. Bei ihrer Einreise in die Schweiz wurde sie im Januar 2016 am Flughafen Zürich verhaftet. Einschätzu­ng nach nicht.» Nähme Libyen ihn zurück? «Die Zusammenar­beit mit Libyen funktionie­rt», sagt SEMSpreche­rin Emmanuelle Jaquet von Sury. 2016 und 2017 verzeichne­t die Asylstatis­tik des SEM je eine Person, die nach Libyen zurückgefü­hrt wurde, während 2015 kein Fall aufgeführt ist.

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FACEBOOK Hasspredig­er Abu Ramadan darf wohl in der Schweiz bleiben.

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