«Ich sah den Menschen hinter dem Visier nicht mehr»
HAMBURG. Der 29- jährige Zürcher G-20- Chaot wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er hatte Polizisten mit Flaschen beworfen.
Der Angeklagte wurde gestern mit Handschellen zum Prozess ins Amtsgericht Hamburg geführt. Rund ein Dutzend Unterstützer, vorwiegend aus der Schweiz, wohnten dem Prozess bei – darunter auch seine Eltern. Angeklagt war der 29-jährige Zürcher wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen sowie einfacher Körperverletzung. Er soll rund um eine G-20-Demonstration Anfang Juli zwei Flaschen auf Polizisten geworfen und einen Passanten geschlagen haben.
Vor Gericht gab der Jungbeizer die Flaschenwürfe zu. «Ich habe die Kontrolle verloren und hinter dem Visier der Poli- zisten keine Menschen mehr gesehen», sagte er. Er sei alkoholisiert gewesen. Die Körperverletzung bestritt er hingegen. Er sei angegriffen und beleidigt worden, worauf es zu einem Gerangel gekommen sei. Zu den Vorfällen befragte das Gericht zwei Polizisten, die am G-20-Gipfel als zivile Beobachter stationiert waren. Einer sagte: «Die Strasse war beleuchtet. Ich konnte die Flugbahn der Flasche genau sehen.» Beide identifizierten den Angeklagten als Täter. Anders war dies beim Handgemenge. Aus beiden Aussagen war nicht genau auszumachen, wie dieses ablief. Der Vorwurf der Körperverletzung wurde darum fallen gelassen.
Der Staatsanwalt zeichnete das Bild eines erlebnisorientierten jungen Mannes, der die Events rund um den G-20Gipfel als Anlass für seine Tat genommen habe. Er forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs
Im ersten Prozess nach den Ausschreitungen am G-20Gipfel wurde ein Niederländer (21) zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Tatbestand: gefährliche Körperverletzung, schwerer Landfriedensbruch und Widerstand. Im zweiten Prozess erhielt ein Pole (24) eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung. Das dritte Verfahren gegen einen Franzosen (21) endete mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten; im vierten, das am Dienstag stattfand, wurde ein Hamburger (20) zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Monaten. Der Richter fällte ein milderes Urteil. Der Zürcher erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung. Der Richter sagte zu ihm: «Ich hoffe, Sie werden so einen Blödsinn nie wieder machen.»