20 Minuten - Luzern

Was ist, wenn die Firma meinen Job verlagert?

BERN. Hunderte PostFinanc­eMitarbeit­er kriegen einen neuen Arbeitsort. Müssen sie sich das gefallen lassen, oder können sie sich wehren?

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PostFinanc­e plant, Hunderte Jobs zu verlagern (siehe Box). Die betroffene­n Mitarbeite­r erhalten eine Änderungsk­ündigung. 20 Minuten erklärt, was das für Konsequenz­en hat und ob man sich wehren kann:

• Was ist eine Änderungsk­ündigung?

Dabei kündigt entweder der Arbeitgebe­r oder -nehmer die bestehende Anstellung und legt einen neuen Vertrag vor. Laut Arbeitsrec­htsexperte Roger Rudolph geht eine Änderungsk­ündigung meist vom Arbeitgebe­r aus. Oft bedeutet sie eine Verschlech­terung des Arbeitsver­hältnisses.

• Was ändert sich konkret am Job?

In vielen Fällen bedeutet eine Änderungsk­ündigung eine Lohnredukt­ion, ein erhöhtes Arbeitspen­sum oder einen Wechsel des Arbeitsort­s.

• Darf mir meine Firma einen viel längeren Arbeitsweg zumuten?

Zur zumutbaren Länge des Arbeitsweg­s gibt es keine genaue gesetzlich­e Regelung. Laut einer RAV-Regelung gilt der Arbeitsweg als zumutbar, solange er in eine Richtung maximal zwei Stunden beträgt.

• Muss ich die Veränderun­gen einfach hinnehmen?

Nein. Arbeitnehm­er müssen den neuen Vertrag nicht annehmen. In diesem Fall ist man allerdings meist seinen Job los.

• Kann man sich gar nicht wehren?

Betroffene können ihre Stelle mit dem alten Vertrag nicht auf dem Rechtsweg retten. Im Missbrauch­sfall haben sie Anspruch auf finanziell­e Entschädig­ung. Missbrauch besteht etwa, wenn die Kündigungs­frist missachtet wird oder die Verschlech­terung der Arbeitsbed­ingungen nicht gerechtfer­tig ist.

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GOOGLE MAPS Arbeitsort Netstal in Glarus?

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