Was ist, wenn die Firma meinen Job verlagert?
BERN. Hunderte PostFinanceMitarbeiter kriegen einen neuen Arbeitsort. Müssen sie sich das gefallen lassen, oder können sie sich wehren?
PostFinance plant, Hunderte Jobs zu verlagern (siehe Box). Die betroffenen Mitarbeiter erhalten eine Änderungskündigung. 20 Minuten erklärt, was das für Konsequenzen hat und ob man sich wehren kann:
• Was ist eine Änderungskündigung?
Dabei kündigt entweder der Arbeitgeber oder -nehmer die bestehende Anstellung und legt einen neuen Vertrag vor. Laut Arbeitsrechtsexperte Roger Rudolph geht eine Änderungskündigung meist vom Arbeitgeber aus. Oft bedeutet sie eine Verschlechterung des Arbeitsverhältnisses.
• Was ändert sich konkret am Job?
In vielen Fällen bedeutet eine Änderungskündigung eine Lohnreduktion, ein erhöhtes Arbeitspensum oder einen Wechsel des Arbeitsorts.
• Darf mir meine Firma einen viel längeren Arbeitsweg zumuten?
Zur zumutbaren Länge des Arbeitswegs gibt es keine genaue gesetzliche Regelung. Laut einer RAV-Regelung gilt der Arbeitsweg als zumutbar, solange er in eine Richtung maximal zwei Stunden beträgt.
• Muss ich die Veränderungen einfach hinnehmen?
Nein. Arbeitnehmer müssen den neuen Vertrag nicht annehmen. In diesem Fall ist man allerdings meist seinen Job los.
• Kann man sich gar nicht wehren?
Betroffene können ihre Stelle mit dem alten Vertrag nicht auf dem Rechtsweg retten. Im Missbrauchsfall haben sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Missbrauch besteht etwa, wenn die Kündigungsfrist missachtet wird oder die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht gerechtfertig ist.