20 Minuten - Luzern

Äthiopier darf nicht gratis im Pflegeheim arbeiten

ZÜRICH. Ein abgewiesen­er Asylbewerb­er wollte seine Schulden abarbeiten. Nun muss er ins Gefängnis.

- SILVANA SCHREIER

Ein 31-jähriger Äthiopier lebt seit acht Jahren in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde aber laut «NZZ am Sonntag» abgewiesen. Ausreisen kann und will er nicht: Äthiopien stellt keine Notpässe aus, die es für eine zwangsweis­e Rückführun­g bräuchte. Da der Mann illegal in der Schweiz lebt, folgt auf jede Polizeikon­trolle ein Gerichtsve­rfahren. Zuletzt wurde er zu einer Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt. Diese wollte er durch unentgeltl­iche Arbeit in einem Pflegeheim begleichen. Das wurde abgelehnt: Abgewiesen­e Asylsuchen­de dürfen nicht arbeiten. Die Busse wurde nun in eine viermonati­ge Freiheitss­trafe umgewandel­t.

Gemäss Staatssekr­etariat für Migration (SEM) lebten im ersten Halbjahr 2017 6333 abgewiesen­e Asylsuchen­de in der Schweiz von Nothilfe. Am häufigsten kommen sie aus Eritrea (517) oder Äthiopien (444) – Staaten, mit denen die Schweiz kein Rücknahmea­bkommen hat. Die zwangsweis­e Rückführun­g ist deshalb nicht möglich. Laut Bea Schwager von der Zürcher Anlaufstel­le für Sans-Papiers werden Empfänger von Nothilfe durch Verurteilu­ngen und Strafen erpresst – «obwohl man weiss, dass die meisten keine andere Wahl haben, als zu bleiben». Während Zwangsrück­führungen nach Äthiopien nicht möglich sind, könnte sich das für Eritreer ändern. Das SEM entschied Anfang April, dass für viele eine Rückkehr zumutbar sei. FDP-Nationalra­t Christian Wasserfall­en begrüsste den Entscheid damals. Nun müsse die Schweiz eine Botschaft eröffnen.

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SYMBOLBILD/KEY Abgewiesen­e Asylbewerb­er dürfen nicht arbeiten.

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