Äthiopier darf nicht gratis im Pflegeheim arbeiten
ZÜRICH. Ein abgewiesener Asylbewerber wollte seine Schulden abarbeiten. Nun muss er ins Gefängnis.
Ein 31-jähriger Äthiopier lebt seit acht Jahren in der Schweiz. Sein Asylgesuch wurde aber laut «NZZ am Sonntag» abgewiesen. Ausreisen kann und will er nicht: Äthiopien stellt keine Notpässe aus, die es für eine zwangsweise Rückführung bräuchte. Da der Mann illegal in der Schweiz lebt, folgt auf jede Polizeikontrolle ein Gerichtsverfahren. Zuletzt wurde er zu einer Geldstrafe von 4000 Franken verurteilt. Diese wollte er durch unentgeltliche Arbeit in einem Pflegeheim begleichen. Das wurde abgelehnt: Abgewiesene Asylsuchende dürfen nicht arbeiten. Die Busse wurde nun in eine viermonatige Freiheitsstrafe umgewandelt.
Gemäss Staatssekretariat für Migration (SEM) lebten im ersten Halbjahr 2017 6333 abgewiesene Asylsuchende in der Schweiz von Nothilfe. Am häufigsten kommen sie aus Eritrea (517) oder Äthiopien (444) – Staaten, mit denen die Schweiz kein Rücknahmeabkommen hat. Die zwangsweise Rückführung ist deshalb nicht möglich. Laut Bea Schwager von der Zürcher Anlaufstelle für Sans-Papiers werden Empfänger von Nothilfe durch Verurteilungen und Strafen erpresst – «obwohl man weiss, dass die meisten keine andere Wahl haben, als zu bleiben». Während Zwangsrückführungen nach Äthiopien nicht möglich sind, könnte sich das für Eritreer ändern. Das SEM entschied Anfang April, dass für viele eine Rückkehr zumutbar sei. FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen begrüsste den Entscheid damals. Nun müsse die Schweiz eine Botschaft eröffnen.