Politik will Fasnächtlern künftig Ohrstöpsel verpassen
LUZERN. Das Anbieten von Gehörschützen könnte bald auch an der Fasnacht Pflicht werden. « Habakuk», sagen dazu Fasnächtler.
Der Bundesrat möchte das Volk vor lauten Veranstaltungen mit einem Schallpegel von über 93 Dezibel schützen. Darum sollen künftig an solchen Events Gehörschütze abgegeben werden und die Besucher etwa mit Plakaten für die Gefahren sensibilisiert werden. Diese Verordnung wurde nun in die Vernehmlassung geschickt – und wird von der Luzerner Regierung unterstützt. Konkret würde dies heissen, dass auch den Besuchern der Luzerner Fasnacht Gehörschütze angeboten werden müssten. «Mir ist es wichtig, dass jene, die ihr Gehör schützen wollen, über eine entsprechende Möglichkeit verfügen», so Regierungspräsident Guido Graf zur «Luzerner Zeitung».
«Das ist eine Kafi-SchnapsIdee. Das Verteilen von bis zu 150 000 oder mehr solcher Gehörschütze dürfte unmöglich sein», sagt Robert Marty, Sprecher der Vereinigten Guuggenmusigen. Mehr hält Marty von den Warnhinweisen: «Dies ist realisierbar. Aber ich appelliere an die Eigenverantwortung der Fasnächtler.» René Hug, Zunftmeister der Galli-Zunft in Kriens, sieht es ähnlich: Für ihn ist die Abgabe von Gehör- schützen an einem Fasnachtsumzug nicht möglich – es gebe keine Türen, wo die Leute einund ausgingen. Und beide fragen sich, wer dies bezahlen müsste. «Die Stadt ist nicht Veranstalterin der Fasnacht», schreibt Mario Lütolf, Leiter Stadtraum und Veranstaltungen auf Anfrage. Das Anbieten von Gehörschützen und entsprechende Hinweise erachte man aber als «durchaus sinnvoll und machbar».